Beschreibung
Hunde sind so halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde müssen nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt angemeldet werden. Die Meldepflicht besteht bereits für Welpen.