#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde müssen nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt angemeldet werden. Die Meldepflicht besteht bereits für Welpen.
Große Hunde sind Hunde:
- mit einer Widerristhöhe von 40 cm, oder
- mit einem Gewicht von 20 kg
Hunde bestimmter Rassen sind:
- Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro,
Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie
- deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
- Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullsterrier sowie
- deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen