Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden

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Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde müssen nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt angemeldet werden. Die Meldepflicht besteht bereits für Welpen.
 

Große Hunde sind Hunde:

- mit einer Widerristhöhe von 40 cm, oder
- mit einem Gewicht von 20 kg

Hunde bestimmter Rassen sind:

- Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro,
  Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie
- deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen

Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:

- Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullsterrier sowie
- deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen

  • Die Halterin bzw. der Halter muss sachkundig und zuverlässig sein.
  • Zusätzliche Voraussetzungen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden 
    • Die Halterin bzw. der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • Die Halterin bzw. der Halter muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen.
    • Die Unterbringung des Hundes in entsprechenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen sowie eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung muss möglich sein.

Bei großen Hunden:

  • Sachkundenachweis (vom Tierarzt)
  • Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  • Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)

Bei Hunden bestimmter Rassen:

  • Sachkundenachweis (vom Amtsveterinär oder anerkannter sachverständiger Stelle)
  • Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  • Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein.
  • Führungszeugnis (Belegart OB)

Bei gefährlichen Hunden:

  • Sachkundenachweis (nur vom Amtsveterinär)
  • Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  • Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein.
  • Führungszeugnis (Belegart OB)
  • Übernahmevertrag des vorherigen Besitzers oder vom Tierheim
  • Nachweis über ein besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung

  • 25,00 € für die Anmeldung großer Hunde
  • 30,00 € - 100,00 € für die Erlaubnis zum Halten von Hunden bestimmter Rassen bzw. gefährlich eingestufter Hunde

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Die Anmeldung erfolgt online im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hundesteuer.