Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am 09.09.2026 werden von 18:00 bis voraussichtlich 00:00 Uhr Wartungsarbeiten am Serviceportal durchgeführt. In dieser Zeit kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung einzelner Online-Dienste kommen.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Abfallbehälter - Behälterreinigung gegen Gebühr

Abfallbehälter - Behälterreinigung gegen Gebühr

Sollte Ihr Abfallbehälter stark verschmutzt sein, können Sie eine Behälterreinigung bestellen.

Die Behälterreinigung kann nur für Abfallbehälter bestellt werden, die Ihnen von der Stadt Bielefeld zur Abfallentsorgung bereitgestellt werden.

  • 60 L      17,95 €
  • 120 L    17,95 €
  • 240 L    17,95 €
  • 660 L     21,93 €
  • 1.100 L  21,93 €

Die Preise gelten für alle Abfallbehälter (Restmüll, Bio, Papier und Wertstoff).

So können Sie online zahlen:

  • Kreditkarte
  • Paypal

Bei telefonischer Buchung zahlen Sie per Rechnung.

Die Gebühr ist von derjenigen Person zu zahlen, die die Reinigung bestellt.

Bei der Onlinebuchung kann mit 3 Werktagen Vorlauf ein Wunschtermin ausgewählt werden.

Bei der Terminbuchung über das BürgerServiceCenter wird Ihnen der Termin nach Beauftragung durch den Kundenservice mitgeteilt.

  • Die Bestellung kann online oder telefonisch über das BürgerServiceCenter erfolgen.
    • Online muss die Leistung mit BundID beantragt werden. Die BundID Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort ausreichend
  • Zum vereinbarten Termin stellen Sie den Abfallbehälter bitte ab 6:00 Uhr bereit. Der Behälter kann befüllt bereitgestellt werden.
  • Haben Sie ein Schwerkraftschloss mit einem eigenen Schließzylinder (z. B. passend zur Haustür) muss dieses vor dem Behältertausch ausgebaut werden.
  • Der verschmutze Abfallbehälter wird am zugehörigen Grundstück gegen einen sauberen Abfallbehälter ausgetauscht. Es ist nicht möglich, dass der bisher genutzte Abfallbehälter am Objekt verbleibt.

Tipp:

  • Der Abfallbehälter kann auch selbst gereinigt werden, z. B. mit Gartenschlauch/Gießkanne/Eimer und einem alten Schrubber/Besen. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz ist es erforderlich, das das hierbei auf dem Privatgrundstück entstandene Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird.