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Wenn ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll, ist beim Bauamt ein Antrag auf Abgeschlossenheit zu stellen.
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Wenn ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll, ist beim Bauamt ein Antrag auf Abgeschlossenheit zu stellen.
Es muss sich um ein bestehendes oder um ein neu zu errichtendes Gebäude handeln.
zusätzlich für die Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Wenn ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll, ist beim Bauamt ein Antrag auf Abgeschlossenheit zu stellen.
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