Bauen - Bauherrenwechsel anzeigen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Der Bauherrenwechsel ist dem Bauamt schriftlich anzuzeigen.

Der bisherige Bauherr übt diese Funktion nicht mehr aus und es gibt einen neuen Bauherren.

  • Anzeige zum Bauherrenwechsel in schriftlicher Form

Der Bauherrenwechsel ist dem Bauamt schriftlich anzuzeigen.