Der Bauherrenwechsel ist dem Bauamt schriftlich anzuzeigen.
Bauen - Bauherrenwechsel anzeigen
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Der bisherige Bauherr übt diese Funktion nicht mehr aus und es gibt einen neuen Bauherren.
- Anzeige zum Bauherrenwechsel in schriftlicher Form
Der Bauherrenwechsel ist dem Bauamt schriftlich anzuzeigen.