Bauen - Baubeginn anzeigen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Nach dem Stellen des Bauantrages für die Errichtung oder Nutzungsänderung von Gebäuden oder baulichen Anlagen ist der Beginn der Bauarbeiten anzuzeigen. Die Anzeige ist vor dem Beginn der Bauarbeiten anzuzeigen.

Zunächst ist der Bauantrag zu stellen. Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, kann der Baubeginn angezeigt werden. Die schriftliche Baubeginnanzeige ist spätestens eine Woche vor Baubeginn dem Bauamt anzuzeigen.

  • Anzeige über den Baubeginn
  • Nachweise und Prüfungsbescheinigungen laut Baugenehmigung

Die schriftliche Baubeginnanzeige ist spätestens eine Woche vor Baubeginn dem Bauamt anzuzeigen.

Die Anzeige über den Baubeginn ist schriftlich einzureichen. Das Formblatt zur Baubeginnanzeige wird mit der Baugenehmigung an die Bauherrenschaft verschickt.