Fahrdienst für Menschen mit Behinderung - Teilnahme beantragen

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Alle schwerbehinderten Einwohnerinnen und Einwohner Bielefelds, die außerhalb ihrer Wohnung auf die ständige Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind oder das Merkmal "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis haben, können den Fahrdienst in Anspruch nehmen.

Der Fahrdienst für behinderte Menschen kann innerhalb von Bielefeld und fünf Kilometer außerhalb des Stadtgebietes kostenlos für Fahrten genutzt werden, die eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen zum Beispiel

  • Besuche von Verwandten und Bekannten
  • Veranstaltungen jeder Art
  • Fahrten zum Einkaufen oder
  • für Erledigungen bei Behörden.

 

  • Bielefelder Bürger/in
  • außerhalb der Wohnung auf ständige Benutzung eines Rollstuhles angewiesen
    oder Vorliegen des Schwerbehindertenausweises mit Merkmal "aG".

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • ggf. ärztliches Attest für die Rollstuhlnutzung

Für die Beantragung fallen keine Gebühren an.

Der Berechtigungsausweis ist unbefristet gültig.

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen dauert die Bearbeitung in der Regel 14 Tage.

Fahrdienstteilnehmerinnen und Fahrdienstteilnehmer, die in einem Privathaushalt leben, können bis zu zwölf Einzelfahrten monatlich nutzen. Eine monatliche Fahrberechtigung von fünf Fahrten (als Budget für ein Kalenderjahr) haben Fahrdienstteilnehmerinnen und Fahrdienstteilnehmer, die in stationären Pflegeeinrichtungen oder in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wohnen.

Hin- und Rückfahrt gelten als 2 Einzelfahrten.

Antragsstellung
Der Antrag zum Erhalt des Berechtigungsausweises kann online gestellt werden. Der Ausweis wird nach Bewilligung per Post zugeschickt.

Fahrtenanmeldung
Die Fahrten selbst sind direkt beim Deutschen Roten Kreuz unter der Telefon-Nr.  +49 521 32 98 98 98 anzumelden.