#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
In Pflegeeinrichtungen entstehen Kosten für die pflegerische Versorgung inklusive Ausbildungsumlage, die Unterkunft, die Verpflegung und die Investitionskosten. Die Pflegeversicherung trägt einen Teil der Kosten der pflegerischen Versorgung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen von Bewohnerinnen und Bewohnern selbst getragen werden.
Zur Finanzierung der Investitionskosten können Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen in NRW das sogenannte Pflegewohngeld erhalten.
Dabei wird das Einkommen und das Vermögen der Heimbewohnerin bzw. des Heimbewohners und seiner Ehegattin bzw. ihres Ehegatten berücksichtigt.
Die Anträge werden in der Regel mit einer Zustimmungserklärung von Bewohnerinnen und Bewohnern durch die Pflegeeinrichtungen gestellt.
Die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen legen die Heimbewohner bzw. deren Angehörige vor.