#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
In Pflegeeinrichtungen entstehen Kosten für die pflegerische Versorgung inklusive Ausbildungsumlage, die Unterkunft, die Verpflegung und die Investitionskosten. Die Pflegeversicherung trägt einen Teil der Kosten der pflegerischen Versorgung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen von Bewohnerinnen und Bewohnern selbst getragen werden.
Zur Finanzierung der Investitionskosten können Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen in NRW das sogenannte Pflegewohngeld erhalten.
Dabei wird das Einkommen und das Vermögen der Heimbewohnerin bzw. des Heimbewohners und seiner Ehegattin bzw. ihres Ehegatten berücksichtigt.
Unterhaltsansprüche gegenüber Angehörigen (in der Regel gegenüber den Kindern) werden nicht geltend gemacht.