Leistungen für den Lebensunterhalt in besonderen Wohnformen beantragen

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Die Stadt Bielefeld als Sozialhilfeträgerin erbringt die existenzsichernden Leistungen für den Lebensunterhalt in besonderen Wohnformen. Für die Fachleistung (Eingliederungshilfe) sind die Landschaftsverbände zuständig. 

Die Leistung kann von Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben und Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, beantragt werden, sofern ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Zuständig ist der Sozialhilfeträger, in dessen Bereich man vor dem ersten Eintritt in die erste Einrichtung gelebt hat.

Existenzsichernde Leistungen sind Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist die Sozialhilfeleistung für Menschen, die vorübergehend erwerbsunfähig sind, und die Grundsicherung für diejenigen, die auf Dauer nicht mehr arbeiten können oder das Rentenalter erreicht haben.

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens berücksichtigt.

Neben dem Regelbedarf kann es im Einzelfall noch zusätzlich einen Mehrbedarf geben.

Unterkunftskosten sind Wohnkosten der besonderen Wohnformen. Hier gelten bestimmte Grenzen der Angemessenheit. Sollten die laut Vertrag zu zahlenden Wohnkosten höher sein, so können die Träger der Eingliederungshilfe (z. B. Landschaftsverbände) den darüber hinaus gehenden Teil der Wohnkosten übernehmen.

Die Leistung kann von Menschen mit Behinderungen, die

  • in besonderen Wohnformen leben und
  • Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten und
  • deren eigene finanziellen Mittel nicht ausreichen,

beantragt werden. 

  • Antrag
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen

Es fallen keine Gebühren an.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.