Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Stadt Bielefeld fördert als örtliche Sozialhilfeträgerin die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeeinrichtungen in Bielefeld, die durch das Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) bedingt sind.

Die Förderung richtet sich nach den Bestimmungen des § 12 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) i.V.m. §§ 23 bis 25 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NRW und nach § 8a SGB XI (APG DVO NRW) .

 

Die Antragstellung ist kostenlos.

Der Antrag auf Investitionskostenförderung ist jährlich neu bis zum 01.03. des Antragsjahres zu stellen, bei Neueröffnung bis spätestens 31. Dezember des Eröffnungsjahres. 

Wenn alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden und die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Investitionskostenpauschale für das gesamte Jahr jeweils zum 1. Juli an den Einrichtungsträger ausgezahlt.

Pflegedienste, die ausschließlich nach Zeit abrechnen, müssen für die Berechnung und das Testat den Vordruck "Berechnung mit Testat für Abrechnung ausschließlich nach Zeit" verwenden. Dieser wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Pflegedienste, die für die Ausbildung von Pflegefachassistenten nach der PflfachassAPrV NRW einen Vergütungszuschlag abrechnen, verwenden bitte den Vordruck "Berechnung mit Testat bei Vergütungszuschlag", der ebenfalls auf Aufforderung zur Verfügung gestellt wird.

Der Antrag auf Investitionskostenförderung muss vollständig durch die Trägerin bzw. den Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt über den Online-Dienst „Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste - Antrag stellen“. Hier können auch schon datenschutzkonform Unterlagen übermittelt werden.

In Ausnahmefällen kann die Antragstellung auch mittels Vordruck erfolgen, der telefonisch anzufordern ist.

Über den Online-Dienst „Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste – Unterlagen nachreichen“ können zu einem bereits gestellten Antrag datenschutzkonform Unterlagen nachgereicht werden.