Die Stadt Bielefeld gewährt auf Antrag einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW).
Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtung beantragen
Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtung beantragen
Voraussetzung für die Beantragung ist:
- Die Anträge werden ausschließlich von den Einrichtungen gestellt
- Die Personen sind als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt
- Es besteht kein Anspruch gegenüber dem überörtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge
- Gewöhnlicher Aufenthalt der Personen ist zum Zeitpunkt der Aufnahme in Bielefeld bzw. in den zwei Monaten vor Aufnahme
- Die Einrichtung befindet sich in Nordrhein-Westfalen
- Die Investitionskosten dürfen dem/der Nutzer/in nicht in Rechnung gestellt werden bzw. in Rechnung gestellt worden sein
Der Aufwendungszuschuss wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen gewährt.
- Versorgungsvertrag nach § 72 Abs. 1 SGB XI
- Aktuelle Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI oder § 89 SGB XI
- Zustimmung des überörtlichen Trägers zur gesonderten Berechnung gem. § 12 APG DVO NRW oder § 75 SGB XI
- Antrag
- Excel-Anlage
Die Antragsstellung erfolgt über den Online-Dienst, ein separater Antrag ist nicht mehr erforderlich. Im Online-Dienst ist die aktuelle Version der Excel-Vorlage der Stadt Bielefeld hochzuladen (siehe Informationsblatt).
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Der Antrag ist monatlich (nicht monatsübergreifend) bis zum 15. des Folgemonats zu stellen (Ausschlussfrist).
Die Auszahlung des Zuschusses hat bis zum 30. des auf den Antrag folgenden Monats zu erfolgen.
Bei Einrichtungen mit mehreren Häusern (und IK-Werten in einer Festsetzung) ist für jedes Haus eine separate Anlage auszufüllen.
Falls der Pflegegrad beantragt aber die Einstufung noch nicht erfolgt ist, ist fristwahrend vorsorglich ein Antrag zu stellen.
Ihre Anliegen (Antrag stellen, Unterlagen nachreichen oder auch Frage stellen) erfolgt über den Online-Dienst mit Angabe Ihres Aktenzeichens. Die Übermittlung erfolgt datenschutzkonform.
Ihr Aktenzeichen finden Sie auf Ihren Leistungsbescheiden unter „Mein Zeichen“.
Bei Erstkontakt / erstmaliger Antragstellung ohne das vorhandene Aktenzeichen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf.