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Der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss wird für Plätze in Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gewährt.
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Der bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss wird für Plätze in Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gewährt.
Bezuschusst werden die betriebsnotwendigen Investitionskosten einer Einrichtung für Plätze, die von Personen belegt sind, die als pflegebedürftig nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind.
Der Aufwendungszuschuss wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen gewährt.
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonats zu stellen.
Die Auszahlung des Zuschusses hat bis zum 30. des auf den Antrag folgenden Monats zu erfolgen.
Die Anträge werden ausschließlich von den Einrichtungen gestellt.
Der Antrag ist bei dem örtlichen Träger zu stellen, in dessen Bereich die Nutzerin oder der Nutzer der Einrichtung ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme in diese Einrichtung hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
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