#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Für die Bemessung von Kleinkläranlagen gibt es in Deutschland klare Vorgaben hinsichtlich der Größe der Vorbehandlungsstufe, der Raum-, Flächen- oder Schlammbelastung der nachfolgenden biologischen Behandlungsstufe und der Oberflächenbelastung der Nachklärung (DIN 4261-6 02-2011).
Die entsprechenden Vorgaben sind den Zulassungsgrundsätzen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu entnehmen.
Das Umweltamt genehmigt und überwacht die Anlagen und organisiert die Abfuhr der Restschlämme.