Kleinkläranlagen - abflusslose Gruben leeren

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Für die Bemessung von Kleinkläranlagen gibt es in Deutschland klare Vorgaben hinsichtlich der Größe der Vorbehandlungsstufe, der Raum-, Flächen- oder Schlammbelastung der nachfolgenden biologischen Behandlungsstufe und der Oberflächenbelastung der Nachklärung (DIN 4261-6 02-2011).

Die entsprechenden Vorgaben sind den Zulassungsgrundsätzen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu entnehmen.

Das Umweltamt genehmigt und überwacht die Anlagen und organisiert die Abfuhr der Restschlämme.

Es sind keine Unterlagen notwendig.

Die Gebühren für die Entsorgung trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die Nutzerin bzw. der Nutzer des Grundstücks.

Die Gebühren werden erhoben gemäß § 3 der Satzung über die Kostendeckung der Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben und belaufen sich auf:

  • 66,10 €/m³ Abfuhrmenge aus Kleinkläranlagen
  • 56,10 €/m³ Abfuhrmenge aus abflusslosen Gruben
  • 42,00 € Anfahrtspauschale

Abfuhren können telefonisch beim Umweltamt oder beim Abfuhrunternehmen Fa. Kuhfuß (Tel. 05264/6582049) beantragt werden. Andernfalls werden Abfuhren zeitlich oder nach Feststellung der Wartungsfirma vom Umweltamt automatisch beantragt.