Sorgerecht beurkunden

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Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, können die Mutter und der Vater des Kindes eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgeben.

Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (auch "Sorgeerklärung" genannt) erfolgt in Form einer öffentlichen Beurkundung. Die Beteiligten (i.d.R. Vater und Mutter) müssen dafür persönlich vorsprechen. Dies kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Stellen erfolgen. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann auch vor der Geburt abgegeben werden.

Mutter und Vater des Kindes sind nicht miteinander verheiratet und möchten die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind erklären.

Vor der Geburt:

  • gültiger Ausweis oder Pass mit Lichtbild
  • Mutterpass
  • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Vaterschaftsanerkennungsurkunde

Nach der Geburt:

  • gültiger Ausweis oder Pass mit Lichtbild
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Geburtsbescheinigung des Krankenhauses
  • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Vaterschaftsanerkennungsurkunde

Die Beurkundung im Jugendamt ist kostenlos.

Die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist zeitlich unbegrenzt möglich.

Die Bearbeitungszeit ist abhängig vor der Terminvergabe. Die Aushändigung der beglaubigten Abschrift erfolgt am Tag der Beurkundung.

  • Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge sollte möglichst schon vor der Geburt erfolgen.
  • Die Erklärung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Stellen abgegeben werden.
  • Vater und Mutter müssen jeweils persönlich erscheinen. Die Terminanfrage kann online gestellt werden. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten einreichen, wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Mutter und Vater des Kindes erhalten jeweils eine beglaubigte Abschrift der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge als Nachweis.