#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, können die Mutter und der Vater des Kindes eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgeben.
Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (auch "Sorgeerklärung" genannt) erfolgt in Form einer öffentlichen Beurkundung. Die Beteiligten (i.d.R. Vater und Mutter) müssen dafür persönlich vorsprechen. Dies kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Stellen erfolgen. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann auch vor der Geburt abgegeben werden.