#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Sind die Eltern eines Kindes nicht mit einander verheiratet oder ist der Ehemann der Mutter nicht der Vater des Kindes, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Die Mutter und ggf. der Ehemann der Mutter müssen der Vaterschaftsanerkennung zur Wirksamkeit zustimmen.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung erfolgen in Form einer öffentlichen Beurkundung. Die Beteiligten (i.d.R. Vater und Mutter) müssen dafür persönlich vorsprechen. Dies kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Stellen erfolgen. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch vor der Geburt abgegeben werden.