Vaterschaft beurkunden

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Sind die Eltern eines Kindes nicht mit einander verheiratet oder ist der Ehemann der Mutter nicht der Vater des Kindes, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Die Mutter und ggf. der Ehemann der Mutter müssen der Vaterschaftsanerkennung zur Wirksamkeit zustimmen.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung erfolgen in Form einer öffentlichen Beurkundung. Die Beteiligten (i.d.R. Vater und Mutter) müssen dafür persönlich vorsprechen. Dies kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Stellen erfolgen. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch vor der Geburt abgegeben werden.

Mutter und Vater des Kindes sind nicht miteinander verheiratet und möchten die Vaterschaft für das Kind anerkennen. 

  • gültiger Ausweis oder Pass mit Lichtbild
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder bei einer Beurkundung vor Geburt des Kindes: Mutterpass
     
  • Bei Termin im Standesamt zusätzlich: Geburtsurkunde des Vaters (damit die Eintragung der Vaterschaft in das Geburtenregister des Kindes erfolgen kann).

Die Beurkundung der Vaterschaft im Jugendamt ist kostenlos.

Die Vaterschaftsanerkennung ist zeitlich unbegrenzt möglich.
Ausnahme: Eine Vaterschaftsanerkennung zum Kind einer "anderweitig" verheirateten Kindesmutter muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils erfolgen.

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Terminvergabe. Die Aushändigung der beglaubigten Abschrift erfolgt am Tag der Beurkundung.

  • Die Vaterschaftsanerkennung sollte möglichst schon vor der Geburt erfolgen. 
  • Die Erklärungen (Anerkennung und Zustimmung) können zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Stellen abgegeben werden.
  • Vater und Mutter müssen jeweils persönlich erscheinen. Die Terminanfrage kann online gestellt werden. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten einreichen, wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Mutter und Vater des Kindes erhalten jeweils eine beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung als Nachweis.
  • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht (z. B. wenn die Mutter noch minderjährig ist). In diesem Fall muss der Vormund des Kindes zustimmen.
  • Sind der Vater oder die Mutter minderjährig, bedarf deren Anerkennung der Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter.

Eine Beurkundung (Vaterschaftsanerkennung in Verbindung mit der Sorgerechtserklärung) bei der Urkundenstelle des Jugendamtes ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Für die Beurkundung (Vaterschaftsanerkennung OHNE Sorgerechtserklärung) im Standesamt buchen Sie bitte mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung einen Termin.

  1. Termin im Standesamt vereinbaren