Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen

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Bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein benötigt. Er besteht aus 8 Seiten und beinhaltet 5 verschiedene Sprachen (Deutsch, Englisch, Russisch, Spanisch, Französisch).

Aktuelle Informationen, ob in dem Reiseland ein internationaler Führerschein notwendig ist, kann auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

  • Hauptwohnsitz ist Bielefeld
  • Ausstellung ist nur auf einen EU-Kartenführerschein möglich

  • gültiger Pass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
  • EU-Kartenführerschein
  • für eine Beantragung durch Dritte: eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten

15,00 €

Sie können bar und per girocard bezahlen.

3 Jahre

Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt.

Überlicherweise wird der internationale Führerschein gemäß des Wiener Übereinkommens vom 08.11.1968 ausgestellt. Sollte das alte Modell nach dem Pariser Abkommen vom 24.04.1926 benötigt werden, ist darauf ausdrücklich bei Antragstellung hinzuweisen. Es ist nicht möglich, parallel einen internationalen Führerschein beider Modelle zu bekommen.