Wartungsarbeiten an den Systemen der regio iT

Am Samstag, den 25.04.2026, werden zwischen 13:00 und 20:00 Uhr Wartungsarbeiten an den zentralen Infrastrukturkomponenten der regio iT durchgeführt. In diesem Zeitraum kann es zu kurzzeitigen Unterbrechungen kommen. Danke für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Führerschein ab 17 in EU-Kartenführerschein umtauschen

Führerschein ab 17 in EU-Kartenführerschein umtauschen

Personen, die den "Führerschein mit 17" (begleitetes Fahren) gemacht haben, können die Bescheinigung über das Fahren mit 17 ab dem 18. Geburtstag in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins. Ab dem 18. Geburtstag darf man mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt wurde.

 

Mindestalter: 18 Jahre

wenn nur Klasse B beantragt wurde:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über das Fahren mit 17


wenn Klasse B und weitere Klassen beantragt wurden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über das Fahren mit 17
  • Prüfbescheinigung aller beantragten Klassen


 

keine, Gebühren wurden bereits bei Antragstellung bezahlt

  • der Umtausch erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin

Eine Abholung ist auch durch eine bevollmächtige Person möglich. Es werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • formlose Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers (eine Kopie ist ausreichend)
  • Personalausweis des Vollmachtnehmers (im Original)