#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Personen, die den "Führerschein mit 17" (begleitetes Fahren) gemacht haben, können die Bescheinigung über das Fahren mit 17 ab dem 18. Geburtstag in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins. Ab dem 18. Geburtstag darf man mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt wurde.