Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 in EU-Kartenführerschein umtauschen

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Personen, die den "Führerschein mit 17" (begleitetes Fahren) gemacht haben, können die Bescheinigung über das Fahren mit 17 ab dem 18. Geburtstag in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins. Ab dem 18. Geburtstag darf man mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt wurde.

 

Mindestalter: 18 Jahre

wenn nur Klasse B beantragt wurde:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über das Fahren mit 17


wenn Klasse B und weitere Klassen beantragt wurden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über das Fahren mit 17
  • Prüfbescheinigung aller beantragten Klassen


 

keine, Gebühren wurden bereits bei Antragstellung bezahlt

  • der Umtausch erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin

Eine Abholung ist auch durch eine bevollmächtige Person möglich. Es werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • formlose Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers (eine Kopie ist ausreichend)
  • Personalausweis des Vollmachtnehmers (im Original)