Personen, die den "Führerschein mit 17" (begleitetes Fahren) gemacht haben, können die Bescheinigung über das Fahren mit 17 ab dem 18. Geburtstag in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins. Ab dem 18. Geburtstag darf man mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt wurde.
Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 in EU-Kartenführerschein umtauschen
Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 in EU-Kartenführerschein umtauschen
Mindestalter: 18 Jahre
wenn nur Klasse B beantragt wurde:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über das Fahren mit 17
wenn Klasse B und weitere Klassen beantragt wurden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über das Fahren mit 17
- Prüfbescheinigung aller beantragten Klassen
keine, Gebühren wurden bereits bei Antragstellung bezahlt
- der Umtausch erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin
Eine Abholung ist auch durch eine bevollmächtige Person möglich. Es werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
- formlose Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers (eine Kopie ist ausreichend)
- Personalausweis des Vollmachtnehmers (im Original)