- gültiger Pass oder Personalausweis
- EU-Kartenführerschein
- Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
- Gutachten über die psychisch-physische Leistungsuntersuchung
Das Gutachten wird benötigt, wenn Sie bei Erstantrag oder Verlängerung entweder das 60. Lebensjahr überschritten haben oder wenn die Verlängerung über Ihr 60. Lebensjahr hinausgeht. (nicht älter als 1 Jahre ab Ausstellungsdatum) - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Für den Krankenkraftwagen:
Zusätzlich Erster Hilfe-Nachweis (mindestens 9 Unterrichtseinheiten).
Die oben genannten Gutachten können bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner oder beim TÜV aber auch bei jedem anderen (Augen-)Arzt durchgeführt werden.
Übersicht der Unterlagen als Handzettel