Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

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Für das Führen von

  • Taxen
  • Krankenkraftwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr
  • Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr
  • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen

ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

  • Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • Die nach § 6 FeV für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis.
  • Mindestens seit 2 Jahren im Besitz der Klasse B (EU-Fahrerlaubnis oder Anlage 11-Staat)
    bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen seit 1 Jahr  im Besitz der Klasse B.
  • Mindestalter: 21 Jahre
    bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre.
  • Bei Beschränkung der Fahrerlaubnis für Mietwagen im Schüler- und Behindertenfahrdienst:
    bei Bundesfreiwilligen:
    • Vereinbarung über Beginn und Ende des Bundesfreiwilligendienstes
    • Mindestalter: 19 Jahre
    • mindestens seit 1 Jahr Klasse B
    • Zusätzliche Gebühr i. H. v. 25€ (Ausnahme von der FeV)

  • gültiger Pass oder Personalausweis
  • EU-Kartenführerschein
  • Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
  • Gutachten über die psychisch-physische Leistungsuntersuchung
    Das Gutachten wird benötigt, wenn Sie bei Erstantrag oder Verlängerung entweder das 60. Lebensjahr überschritten haben oder wenn die Verlängerung über Ihr 60. Lebensjahr hinausgeht. (nicht älter als 1 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
     
  • Für den Krankenkraftwagen:
    Zusätzlich Erster Hilfe-Nachweis (mindestens 9 Unterrichtseinheiten).


Die oben genannten Gutachten können bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner oder beim TÜV aber auch bei jedem anderen (Augen-)Arzt durchgeführt werden.

Übersicht der Unterlagen als Handzettel

  • 43,90 € für die Ersterteilung (ggf. weitere Gebühren je nach Einzelfall)
  • 38,00 € für die Verlängerung (ggf. weitere Gebühren je nach Einzelfall)
  • 13,00 € für das Führungszeugnis
  • Kosten durchzuführender ärztlicher Untersuchungen (externe Kosten)

Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Diese Fahrerlaubnis wird nur befristet für 5 Jahre erteilt, eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich.

Die Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.