Für das Führen von
- Taxen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen
ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
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Für das Führen von
ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Die oben genannten Gutachten können bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner oder beim TÜV aber auch bei jedem anderen (Augen-)Arzt durchgeführt werden.
Übersicht der Unterlagen als Handzettel
Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Diese Fahrerlaubnis wird nur befristet für 5 Jahre erteilt, eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich.
Die Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.
Für das Führen von
ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Die oben genannten Gutachten können bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner oder beim TÜV aber auch bei jedem anderen (Augen-)Arzt durchgeführt werden.
Übersicht der Unterlagen als Handzettel
Die Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.
Diese Fahrerlaubnis wird nur befristet für 5 Jahre erteilt, eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich.
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