Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Für das Führen von

  • Taxen
  • Krankenkraftwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr
  • Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr
  • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen

ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

  • Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • Die nach § 6 FeV für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis.
  • Mindestens seit 2 Jahren im Besitz der Klasse B (EU-Fahrerlaubnis oder Anlage 11-Staat)
    bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen seit 1 Jahr  im Besitz der Klasse B.
  • Mindestalter: 21 Jahre
    bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre.
  • Bei Beschränkung der Fahrerlaubnis für Mietwagen im Schüler- und Behindertenfahrdienst:
    bei Bundesfreiwilligen:
    • Vereinbarung über Beginn und Ende des Bundesfreiwilligendienstes
    • Mindestalter: 19 Jahre
    • mindestens seit 1 Jahr Klasse B
    • Zusätzliche Gebühr i. H. v. 25€ (Ausnahme von der FeV)

  • gültiger Pass oder Personalausweis
  • EU-Kartenführerschein
  • Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
  • Gutachten über die psychisch-physische Leistungsuntersuchung
    Das Gutachten wird benötigt, wenn Sie bei Erstantrag oder Verlängerung entweder das 60. Lebensjahr überschritten haben oder wenn die Verlängerung über Ihr 60. Lebensjahr hinausgeht. (nicht älter als 1 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
     
  • Für den Krankenkraftwagen:
    Zusätzlich Erster Hilfe-Nachweis (mindestens 9 Unterrichtseinheiten).


Die oben genannten Gutachten können bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner oder beim TÜV aber auch bei jedem anderen (Augen-)Arzt durchgeführt werden.

Übersicht der Unterlagen als Handzettel

  • 43,90 € für die Ersterteilung (ggf. weitere Gebühren je nach Einzelfall)
  • 38,00 € für die Verlängerung (ggf. weitere Gebühren je nach Einzelfall)
  • 13,00 € für das Führungszeugnis
  • Kosten durchzuführender ärztlicher Untersuchungen (externe Kosten)

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Diese Fahrerlaubnis wird nur befristet für 5 Jahre erteilt, eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich.

Die Fahrerlaubnis wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.