Führerschein - Wegen Namensänderung neu beantragen

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Bei Änderung der persönlichen Daten (z.B. Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, sonstige Änderung) besteht grundsätzlich keine Pflicht, die Daten im Führerschein ändern zu lassen.

Der Führerschein ist kein Ausweisdokument und muss immer zusammen mit dem Personalausweis/ Pass vorgelegt werden.
Wenn die "alten" Daten jedoch nicht mehr im Personalausweis/ Pass stehen, empfiehlt sich die Aktualisierung des Führerscheins, um Missverständnisse / längere Kontrollen zu vermeiden.

  • Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • Änderung der persönlichen Daten bereits im Melderegister der Bürgerberatung übernommen

  • gültiger Pass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
  • bisheriger Führerschein

  • 30,30 € inkl. Direktversand an die Meldeanschrift
  • 21,00 € zusätzlich bei Expressbestellung

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Für die Beantragung buchen Sie einen Termin in einer der Bürgerberatungen oder in der Fahrerlaubnisbehörde.
Der Führerschein wird direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.