Führerschein - Um eine Klasse erweitern

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Wer bereits einen Führerschein hat und die Fahrerlaubnis für eine weitere Klasse erwerben will, muss einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.

Einige Klassen können nur erworben werden, wenn bestimmte andere Klassen schon erteilt sind.
Für die Ersterteilung eines Bus- oder Lkw-Führerscheins ist ein Pkw-Führerschein (Klasse B) erforderlich.

Welche Klassen alleine oder nur im Anschluss an eine andere Klasse erworben werden können, ist dieser Übersicht über alle Führerscheinklassen zu entnehmen.

  • Hauptwohnsitz Bielefeld
  • Unterricht in einer Fahrschule in Bielefeld oder der angrenzenden Kreise (Lippe, Herford, Gütersloh)
  • für die Erweiterung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ist der Vorbesitz der Klasse B erforderlich


Zusätzliche Unterlagen für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)


Zusätzliche Unterlagen für die Klassen C1, C1E, C, und CE:

  • Deutscher Führerschein
  • Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)


Zusätzliche Unterlagen für die Klassen D1, D1E, D und DE:

  • Deutscher Führerschein
  • Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
  • Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • 45,90 € für die Klassen A1, A2, A, B und BE
  • 45,10 € für die Klassen AM, L, T
  • 45,10 € für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Sie können bar und per girocard bezahlen.

  • persönlich mit Termin in der Fahrerlaubnisbehörde für die Erweiterung aller Klassen
  • persönlich mit Termin in der Bürgerberatung nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T
  • Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden
  • Anträge können nur vollständig angenommen werden
  • Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde
  • Wird eine Person beauftragt, die Unterlagen für eine andere Person abzugeben, ist keine Vollmacht erforderlich. Die Person, die die Unterlagen abgibt, weist sich mit eigenem Ausweis aus und bringt den Ausweis der antragstellenden Person im Original mit.