#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Ein Führerschein der Klasse C1 und C1E, der zwischen dem 01.01.1999 bis zum 27.12.2016 erworben wurde, ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Seit dem 28.12.2016 werden diese Führerscheine nur noch mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt.
Führerscheine der Klasse C und CE werden seit dem 01.01.1999 nur für 5 Jahre erteilt.
Fahrerlaubnisse für Busse (D1, D1E, D, DE) werden seit dem 01.01.1999 nur noch für 5 Jahre befristet erteilt.
Auf dem EU-Kartenführerschein ist das Datum des Ablaufes eingedruckt. Ohne rechtzeitigen Umtausch oder Verlängerung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Führen von Lkw und Bussen.