Führerschein - Für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ein Führerschein der Klasse C1 und C1E, der zwischen dem 01.01.1999 bis zum 27.12.2016 erworben wurde, ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Seit dem 28.12.2016 werden diese Führerscheine nur noch mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt.

Führerscheine der Klasse C und CE werden seit dem 01.01.1999 nur für 5 Jahre erteilt.

Fahrerlaubnisse für Busse (D1, D1E, D, DE) werden seit dem 01.01.1999 nur noch für 5 Jahre befristet erteilt.

Auf dem EU-Kartenführerschein ist das Datum des Ablaufes eingedruckt. Ohne rechtzeitigen Umtausch oder Verlängerung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Führen von Lkw und Bussen.

  • Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • Anträge können nur vollständig angenommen werden
  • Antragsteller ist bereits im Besitz der Klassen C1, C1E, C und CE

  • Gültiger Pass oder Personalausweis
  • Deutscher Führerschein oder EU-Kartenführerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
  • Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
  • Gegebenenfalls Nachweis der Qualifikation oder der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für den Fahrerqualifizierungsnachweis (früher: Schlüsselzahl 95)


Zusätzliche Unterlagen für die Klassen D1, D1E, D, DE:

  • Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung
    Das Gutachten wird benötigt, wenn Sie entweder das 50. Lebensjahr überschritten haben oder wenn die Verlängerung über Ihr 50. Lebensjahr hinausgeht.
    (nicht älter als 1 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Die oben genannten Gutachten können Sie sich bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner oder beim TÜV ausstellen lassen.


Übersicht der Unterlagen als Handzettel

Gebühren für den Führerschein:

  • 43,90 € für die Verlängerung (egal welcher Art)
  • 5,00 € zusätzlich für den Direktversand
  • 21,00 € zusätzlich für Expresslieferung für den Führerschein

Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN):

  • 32,50 € im Direktversand
  • 37,90 € zur Abholung
  • 36,90 € Ersatz-Ausstellung (Direktversand)
  • 42,30 € Ersatz-Ausstellung (Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin)

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Ablauf, spätestens jedoch 4 Wochen vor Ablauf gestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen bei der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde und ohne Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen, falls Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind.

Eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden ist bei einer Expressbestellung bis 12:00 Uhr in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Bei einer Expressbestellung an einem Freitag erfolgt die Lieferung auf Grund des Wochenendes am folgenden Dienstag.

Wird der Führerschein kurzfristig benötigt, kann dieser per Expresslieferung (= innerhalb von 24 Stunden) bestellt werden.

  • persönlich mit Termin
  • Sind die Klassen noch nicht abgelaufen, ist ein Direktversand des Führerscheins an die Meldeanschrift möglich. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.

Sie können den vollständigen Antrag nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde stellen (Einbuchen als "Verlängerung Fahrerlaubnis" oder "Eintragung Schlüsselzahl 95", je nach Fall).

Eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Führerscheins kann auf Grund der Vielzahl der produzierten Führerscheine nicht erfolgen. Sie können per E-Mail oder telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob der Führerschein fertiggestellt wurde. Bitte beachten Sie dabei die übliche Bearbeitungsdauer.

Der Führerschein kann in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden (Einbuchen als "Abholung Führerschein (LKW/Busführerscheine) / Fahrerkarte"). Der Führerschein kann mit schriftlicher Vollmacht des Antragstellers auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich mit Personalausweis oder Pass ausweisen können.

Ein Direktversand an die Meldeanschrift des Antragstellers ist im Regelfall möglich. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an (siehe unter Kosten).