#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die der Antragssteller oder die Antragstellerin die Berechtigung zuvor schon besessen hat und diese durch einen Gerichtsbeschluss oder von einer Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde oder durch eigenständigen Verzicht nicht mehr vorhanden ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis werden hinsichtlich der Kraftfahreignung in jedem Einzelfall intensiv geprüft. Es darf Ihnen erst dann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung gestellt haben und sich bei der Antragsprüfung keine Bedenken gegen Ihre Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben. Die Eignungsüberprüfung hat in vollem Umfang hinsichtlich aller körperlichen, geistigen und charakterlichen Umstände zu erfolgen, um eine Gefährdung der Allgemeinheit so weit wie möglich auszuschließen.