Führerschein - Wegen Entzug die Fahrerlaubnis wieder erteilen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wer nach Entziehung oder Verzicht einen Führerschein erwerben will, muss einen Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlabnis stellen.

  • gültiger Pass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bescheinigung über Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten, unbegrenzt gültig)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre ab Abstellungsdatum)
    bei Klasse C1, C1E,C, CE, D1, D1E, D, DE: ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen
  • allgemeinmedizinisches Gutachten bei Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
  • Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung (ab dem 50. Lebensjahr bei Klasse D1, D1E, D, DE)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

225,00 € / 225,80 € je nach Einzelfall

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@bielefeld.de einen Termin.