Besondere Hinweise für ukrainische Führerscheine
Muss ein ukrainischer Führerschein umgeschrieben werden?
Personen, denen in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt wird, können einen gültigen ukrainischen Führerschein grundsätzlich weiterhin ohne Umschreibung nutzen. Die sonst für Führerscheine aus Drittstaaten geltende Frist von 6 Monaten, gilt während des vorübergehenden Schutzes nicht.
Erleichterte Umschreibung seit dem 18. August 2026
Seit dem 18. August 2026 gehört die Ukraine zu den sogenannten Listenstaaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ukrainische Fahrerlaubnisse der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE können grundsätzlich ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Für einzelne Fahrerlaubnisklassen gelten Besonderheiten:
- Die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen Klasse AM.
- Bei den LKW- und Busklassen sind die vorgeschriebenen Nachweise über die gesundheitliche Eignung und das Sehvermögen erforderlich (Anlage 5 und 6 zur FeV).
- Wurden die ukrainischen Klassen C oder D ohne die Klasse B erteilt, ist für die Erteilung der Klasse B die theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Eine Erteilung der Klasse C oder D ohne vorherige Erteilung der Klasse B erfolgt nicht.
Eine Umschreibung ist während des vorübergehenden Schutzes grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber auf Antrag erfolgen.
Ich möchte meinen ukrainischen Führerschein umschreiben lassen. Was muss ich tun?
- Für die Umschreibung gelten die auf dieser Seite dargestellten Regelungen für Fahrerlaubnisse eines Listenstaates nach Anlage 11 FeV.
- Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde und wählen Sie in der Terminvereinbarung: „Umschreibung eines ausländischen Führerscheines“
- Die erforderlichen Unterlagen, Gebühren und Informationen zur Bearbeitungsdauer finden Sie in den entsprechenden Abschnitten dieser Seite.