Führerschein - gültige Fahrerlaubnis eines Drittstaates umschreiben

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die 3 Länder Kosovo, Albanien und Republik Moldau werden in die Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen.

Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, dürfen ein halbes Jahr mit diesem Führerschein, in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer amtlichen Übersetzung, ein Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland führen.

Nach Ablauf dieser Frist ist es notwendig, dass die Fahrerlaubnis in eine EU-Fahrerlaubnis umgestellt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des

Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

  • vor Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden
  • die theoretische und praktische Führerscheinprüfung (ohne Ausbildung) ist für die Umschreibung erforderlich, sofern der Staat nicht in Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt ist

  • gültiger Pass oder Personalausweis im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
  • Bescheinigung über Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtsstunden, unbegrenzt gültig)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • gültiger ausländischer Führerschein im Original
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins vom am Gericht zugelassenen Übersetzungsdienst aus Deutschland oder alternativ dem ADAC (auf die Übersetzung kann verzichtet werden, insbesondere bei neueren Kartenmodellen oder Führerscheinen auf Englisch.)
  • in Einzelfällen: Vorlage eines Führungszeugnisses
  • Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung oder Umschreibung der Klasse(n)


Fahrerlaubnis eines Listenstaates gem. Anlage 11 FeV

  • gültiger Pass oder Personalausweis im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform)
  • gültiger ausländischer Führerschein im Original
     

Zusätzliche Unterlagen bei LKW- oder Bus-Klassen:

  • ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten
  • Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung (nur bei Bus-Klassen)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nur bei Bus-Klassen)

  • 43,90 € (auch für LKW oder Bus-Klassen)
  • 44,70 € bei Restprobezeit
  • 36,30 € bei Umtausch einer Fahrerlaubnis eines Listenstaates gem. Anlage 11 FeV
  • 37,10 € bei Restprobezeit

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei 4 bis 6 Wochen.