#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn sich eine im Führerschein eingetragene Auflage (z. B. Sehhilfe erforderlich) ändert oder entfällt oder weitere Auflagen hinzukommen, muss der Führerschein auf die aktuell geltenden Auflagen geändert werden.
In den rosa oder grauen Papierführerscheinen wird die Auflage bei der Fahrerlaubnisbehörde direkt geändert und gesiegelt.
Inhaber eines EU-Kartenführerscheins müssen einen neuen EU-Kartenführerschein mit den geänderten Auflagen beantragen.