Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Führerschein - Wegen Auflagen ändern

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Wenn sich eine im Führerschein eingetragene Auflage (z. B. Sehhilfe erforderlich) ändert oder entfällt oder weitere Auflagen hinzukommen, muss der Führerschein auf die aktuell geltenden Auflagen geändert werden.

In den rosa oder grauen Papierführerscheinen wird die Auflage bei der Fahrerlaubnisbehörde direkt geändert und gesiegelt.

Inhaber eines EU-Kartenführerscheins müssen einen neuen EU-Kartenführerschein mit den geänderten Auflagen beantragen.
 

  • Hauptwohnsitz in Bielefeld
  • eingetragene Auflage entfällt, hat sich geändert oder kommt hinzu

  • gültiger Pass oder Personalausweis
  • alter Führerschein
  • Bescheinigung über die Auflage (z. B. neuer Sehtest)
  • für Inhaber eines EU-Kartenführerscheins zusätzlich: aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)

  • 30,30 € für die Ausstellung eines neuen EU-Kartenführerscheins mit den geänderten Auflagen inkl. Direktversand an die Meldeanschrift
  • kostenlos für die Änderung eines rosa oder grauen Papierführerscheins

Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Für die Beantragung buchen Sie einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Austragung einer Sehhilfe kann auch mit Termin in der Bürgerberatung beantragt werden.
Der Führerschein wird direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.