Führerschein abholen

Beschreibung

Ein Führerschein ist immer dort abzuholen, wo er auch beantragt wurde, es sei denn, bei der Beantragung wurde ein anderer Abholort vereinbart. Das BürgerServiceCenter erteilt telefonisch Auskunft, ob ein Führerschein fertig gestellt ist.

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
  • bei Erstantrag bzw. zusätzlicher Führerscheinklasse:  TÜV-Bescheinigung oder Bescheinigung der Fahrschule über die bestandene Fahrprüfung
  • alter Führerschein (sofern vorhanden)

Eine Abholung ist auch mit Vollmacht möglich. Dann sind zusätzlich zu den o.g. Unterlagen vorzulegen:

  • schriftliche Vollmacht
  • Ausweis des Abholers
  • Ausweis des Antragsstellers (eine Kopie ist ausreichend)

Die Gebühr wurde bereits bei der Antragstellung bezahlt.

  1. Der erste Führerschein kann nur in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin abgeholt werden!
  2. Haben Sie Ihren Führerschein online in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht, vereinbaren Sie in der Bürgerberatung einen Termin zur Abholung, die sie im Online-Verfahren ausgewählt haben.
  3. Haben Sie Ihren Führerschein persönlich in einer Bürgerberatung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, vereinbaren Sie für die Abholung dort einen Termin. Bei der Antragstellung kann auch ein anderer Abholort vereinbart werden.
  4. Wurde bei der Antragstellung vor Ort der Direktversand an die Meldeanschrift vereinbart, erfolgt die Zustellung dann als Einwurf-Einschreiben.