Der beantragte Führerschein wird Ihnen im Direktversand an die Meldeanschrift per Einwurf-Einschreiben zugeschickt, es sei denn, es handelt sich um eine Umschreibung, einen Online-Antrag oder um den Erst-Führerschein.
Führerschein abholen
Führerschein abholen
- Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
- bei Erstantrag bzw. zusätzlicher Führerscheinklasse: TÜV-Bescheinigung
- alter Führerschein (sofern vorhanden)
Eine Abholung ist auch mit Vollmacht möglich. Dann sind zusätzlich zu den o.g. Unterlagen vorzulegen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis des Abholers
- Ausweis des Antragsstellers (eine Kopie ist ausreichend)
Die Gebühr wurde bereits bei der Antragstellung bezahlt.
- Der erste Führerschein kann nur in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin ("Abholung EU-Kartenführerschein") abgeholt werden!
- Haben Sie Ihren Führerschein online in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht, vereinbaren Sie in der Bürgerberatung einen Termin ("Abholung Führerschein") zur Abholung, die sie im Online-Verfahren ausgewählt haben.
- Bei einer Umschreibung erfolgt die Abholung mit einem Termin ("Abholung EU-Kartenführerschein") in der Fahrerlaubnisbehörde.
- Haben Sie Ihren Führerschein persönlich in einer Bürgerberatung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, wird Ihr Führerschein im Direktversand an die Meldeanschrift per Einwurf-Einschreiben zugesandt. Bei Antragstellung wird der alte Führerschein auf 3 Monate befristet.
Das BürgerServiceCenter erteilt telefonisch Auskunft, ob ein Führerschein fertig gestellt ist.