Wartungsarbeiten Formularserver

Am Donnerstag, den 15.05.2025, werden zwischen 06:30 bis 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht das Antragsmanagement nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Führerschein abholen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Der beantragte Führerschein wird Ihnen im Direktversand an die Meldeanschrift per Einwurf-Einschreiben zugeschickt, es sei denn, es handelt sich um eine Umschreibung, einen Online-Antrag oder um den Erst-Führerschein.

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
  • bei Erstantrag bzw. zusätzlicher Führerscheinklasse:  TÜV-Bescheinigung
  • alter Führerschein (sofern vorhanden)

Eine Abholung ist auch mit Vollmacht möglich. Dann sind zusätzlich zu den o.g. Unterlagen vorzulegen:

  • schriftliche Vollmacht
  • Ausweis des Abholers
  • Ausweis des Antragsstellers (eine Kopie ist ausreichend)

Die Gebühr wurde bereits bei der Antragstellung bezahlt.

  1. Der erste Führerschein kann nur in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin ("Abholung EU-Kartenführerschein") abgeholt werden!
  2. Haben Sie Ihren Führerschein online in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht, vereinbaren Sie in der Bürgerberatung einen Termin ("Abholung Führerschein") zur Abholung, die sie im Online-Verfahren ausgewählt haben.
  3. Bei einer Umschreibung erfolgt die Abholung mit einem Termin ("Abholung EU-Kartenführerschein") in der Fahrerlaubnisbehörde.
  4. Haben Sie Ihren Führerschein persönlich in einer Bürgerberatung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, wird Ihr Führerschein im Direktversand an die Meldeanschrift per Einwurf-Einschreiben zugesandt. Bei Antragstellung wird der alte Führerschein auf 3 Monate befristet. 

Das BürgerServiceCenter erteilt telefonisch Auskunft, ob ein Führerschein fertig gestellt ist.