Führerschein abholen

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Der beantragte Führerschein wird Ihnen im Direktversand an die Meldeanschrift per Einwurf-Einschreiben zugeschickt, es sei denn, es handelt sich um eine Umschreibung, einen Online-Antrag oder um den Erst-Führerschein.

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
  • bei Erstantrag bzw. zusätzlicher Führerscheinklasse:  TÜV-Bescheinigung
  • alter Führerschein (sofern vorhanden)

Eine Abholung ist auch mit Vollmacht möglich. Dann sind zusätzlich zu den o.g. Unterlagen vorzulegen:

  • schriftliche Vollmacht
  • Ausweis des Abholers
  • Ausweis des Antragsstellers (eine Kopie ist ausreichend)

Die Gebühr wurde bereits bei der Antragstellung bezahlt.

  1. Der erste Führerschein kann nur in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin abgeholt werden!
  2. Haben Sie Ihren Führerschein online in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht, vereinbaren Sie in der Bürgerberatung einen Termin zur Abholung, die sie im Online-Verfahren ausgewählt haben.
  3. Bei einer Umschreibung erfolgt die Abholung mit einem Termin in der Fahrerlaubnisbehörde.
  4. Haben Sie Ihren Führerschein persönlich in einer Bürgerberatung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, wird Ihr Führerschein im Direktversand an die Meldeanschrift per Einwurf-Einschreiben zugesandt. Bei Antragstellung wird der alte Führerschein auf 3 Monate befristet. 

Das BürgerServiceCenter erteilt telefonisch Auskunft, ob ein Führerschein fertig gestellt ist.