Führerschein - gültige Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder EWR umschreiben

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Eine Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder innerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erworben wurde, kann in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Sie sind aber nicht verpflichtet, eine deutsche Fahrerlaubnis zu beantragen.

• der Führerschein-Inhaber hat zum Zeitpunkt der Erteilung mindestens ein halbes Jahr (185 Tage) in dem ausstellenden Land gelebt und
• der ausländische Führerschein ist noch gültig

  • gültiger Pass oder Personalausweis im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate)
  • gültiger ausländischer nationaler Führerschein im Original

 

Zusätzliche Unterlagen bei abgelaufenen LKW- oder Bus-Klassen:

  • ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • allgemeinmedizinisches Gutachten
  • Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung (ab dem 50. Lebensjahr ab Klasse D1, D1E, D, DE)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nur bei Bus-Klassen)

  • 36,30 €
  • 37,10 € bei Restprobezeit
  • 43,90 € für LKW- oder Bus-Klassen

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Beachten Sie bitte die Gültigkeitsfristen bei ausländischen LKW- und Busführerscheinen.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei 4 bis 6 Wochen.