Jagdschein

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Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und diesen mit sich führen. 

Der Jagdschein wird nach einem bundeseinheitlichen Muster, von der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde ausgestellt.

Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, wird der Jagdschein

  • entweder von der Behörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr letzter Wohnsitz war oder
  • von der, in deren Zuständigkeitsbereich Sie der Jagd nachgehen wollen oder
  • von der für den Wohnsitz der Person, die Sie eingeladen hat, zuständigen Behörde.

  • Mindestalter 16 bzw. 18 Jahre

bei Neuausstellung:

  • Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (Antragsvordruck kann per E-Mail angefordert werden)
  • Aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung in Deutschland. Bei deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern werden ausländische Jägerprüfungen nicht anerkannt.
  • Bei Antragstellern ohne deutsche Staatsbürgerschaft werden im Heimatland abgelegte Jägerprüfungen evtl. anerkannt. Hier ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Ansprechpartner des Ordnungsamtes erforderlich!
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum des Jagdscheines (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden)

 

bei Verlängerung: 

  • Aktuelles Lichtbild (nur wenn das alte Jagdscheinheft voll ist)
  • Alter Jagdschein
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum des Jagdscheines (Mindestdeckungssumme 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden) 

45,00 € Ein-Jahresjagdschein
60,00 € Zwei-Jahresjagdschein
75,00 € Drei-Jahresjagdschein                                                                                       

25,00 € Ein-Jahresjugendjagdschein
35,00 € Zwei-Jahresjugendjagdschein
40,00 € Drei-Jahresjugendjagdschein

20,00 € Tagesjagdschein
(auch für Jugendliche und Falknerinnen und Falkner)

25,00 € Ein-Jahresfalknerjagdschein
35,00 € Zwei-Jahresfalknerjagdschein
40,00 € Drei-Jahresfalknerjagdschein

15,00 € Ein-Jahresfalknerjugendjagdschein
20,00 € Zwei-Jahresfalknerjugendjagdschein
25,00 € Drei-Jahresfalknerjugendjagdschein

30,00 € Jagdscheindoppel/Jagdscheinersatz

Bezahlung in bar oder mit girocard möglich.

Der Jagdschein kann für ein, zwei oder drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein (für 14 aufeinanderfolgende Tage) ausgestellt bzw. verlängert werden.

Das Jagdjahr ist die Zeit vom 01.04. des laufenden Jahres bis zum 31.03 des Folgejahres.
 

Durch die mit dem Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erfolgten Änderungen des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes ergeben sich im Verfahren ab dem 01.11.2024 erhebliche Änderungen.

Die Prüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit erfolgt nicht mehr durch die Jagdbehörden, sondern nur noch durch die Waffenbehörden. Der Umfang der Prüfung wurde zudem erweitert. Die Zuverlässigkeitsprüfung darf nur anlässlich eines vorliegenden Antrages auf Ausstellung / Verlängerung eines Jagdscheines erfolgen. Eine anlassunabhängige Prüfung, wie sie in der Vergangenheit zur Beschleunigung der Verfahren durchgeführt wurde, ist nicht mehr zulässig.
Eine sofortige oder sehr zeitnahe Ausstellung / Verlängerung, ist somit nicht mehr möglich. Es ist damit zu rechnen, dass die Verfahren einige Wochen in Anspruch nehmen werden.

  • Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
  • Bitte vor dem Besuch einen Termin vereinbaren.