#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und diesen mit sich führen.
Der Jagdschein wird nach einem bundeseinheitlichen Muster, von der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, wird der Jagdschein
- entweder von der Behörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr letzter Wohnsitz war oder
- von der, in deren Zuständigkeitsbereich Sie der Jagd nachgehen wollen oder
- von der für den Wohnsitz der Person, die Sie eingeladen hat, zuständigen Behörde.