Vorkaufsrechtsverzichts- und Genehmigungserklärung beim Grundstücksverkauf

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Nach den §§ 24 ff. BauGB, § 31 DSchG sowie den §§ 12 und 40 StrWG NRW steht Gemeinden in bestimmten Fällen beim Grundstücksverkauf ein Vorkaufsrecht zu.

Den Verzicht auf das Vorkaufsrecht erklärt die Gemeinde durch die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (sogenanntes Negativattest). Diese wird von dem Notar oder der Notarin beantragt und muss dem Grundbuchamt vorliegen, damit der Eigentumswechsel in das Grundbuch eingetragen werden kann.

Sofern das verkaufte Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt, ist darüber hinaus eine Genehmigungserklärung der Stadt für die Umschreibung erforderlich.

Die Ausstellung von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen gem. §§ 24 ff. BauGB und § 31 DSchG kostet 50,00 EUR, Genehmigungserklärungen nach § 144 BauGB kosten 30,00 EUR. Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen nach den §§ 12 und 40 StrWG NRW werden kostenlos erstellt.

Vorkaufsrechtsverzichts- und Genehmigungserklärungen können durch den Notar oder die Notarin online beantragt werden.