Vorkaufsrechtsverzichts- und Genehmigungserklärung beim Grundstücksverkauf - Serviceportal Stadt Bielefeld

Vorkaufsrechtsverzichts- und Genehmigungserklärung beim Grundstücksverkauf

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Nach den §§ 24 ff. BauGB, § 31 DSchG sowie den §§ 12 und 40 StrWG NRW steht Gemeinden in bestimmten Fällen beim Grundstücksverkauf ein Vorkaufsrecht zu.

Den Verzicht auf das Vorkaufsrecht erklärt die Gemeinde durch die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (sogenanntes Negativattest). Diese wird von dem Notar oder der Notarin beantragt und muss dem Grundbuchamt vorliegen, damit der Eigentumswechsel in das Grundbuch eingetragen werden kann.

Sofern das verkaufte Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt, ist darüber hinaus gemäß § 144 BauGB eine Genehmigungserklärung der Stadt für die Umschreibung erforderlich.

Die Ausstellung von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen gem. §§ 24 ff. BauGB und § 31 DSchG kostet 50,00 EUR,

Genehmigungserklärungen nach § 144 BauGB kosten 30,00 EUR.

Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen nach den §§ 12 und 40 StrWG NRW werden kostenlos erstellt.

Die Vorkaufsrechte werden schnellstmöglich nach Erhalt der Mitteilungen über die Kaufverträge in der Reihenfolge des Eingangs geprüft.

Das Vorkaufsrecht kann innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung eines Kaufvertrages ausgeübt werden. In der Regel wird eine entsprechende Erklärung bereits deutlich früher von der Stadt Bielefeld abgegeben.

Um den Bearbeitungsprozess zeitlich nicht negativ zu beeinträchtigen, ist von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand wenn möglich abzusehen.

Vorkaufsrechtsverzichts- und Genehmigungserklärungen können durch den Notar oder die Notarin online beantragt werden.

Ergänzende Ausführungen zum allgemeinen Verfahrensablauf bei Vorkaufsrechtsverzichts- und Genehmigungserklärungen können über das NRW Serviceportal abgerufen werden.