Beistandschaft beantragen

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Die Beantragung einer Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes, wenn Sie Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhalt benötigen. Das Angebot beinhaltet die Einrichtung von Beratung und Unterstützung sowie die Einrichtung einer Beistandschaft. Als Beistand übernimmt das Jugendamt für diese Aufgabenkreise die rechtliche Vertretung für Ihr Kind. In der Regel ist die Vertretung außergerichtlich, falls aber erforderlich, vertritt das Jugendamt Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beistandschaft beim Jugendamt Bielefeld eingerichtet werden kann:

  • Sie müssen der alleinsorgeberechtigte Elternteil oder - bei gemeinsamer Sorge - der Elternteil sein, in dessen Obhut sich das Kind befindet oder ehrenamtlicher Vormund sein.
  • Das Kind muss minderjährig sein.
  • Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bielefeld haben.

Als Beistand übernimmt das Jugendamt folgende Aufgaben für Sie oder Ihr Kind:

im Rahmen der Klärung der Vaterschaft:

  • Schriftverkehr mit dem potentiellen Vater
  • Aufklärung über die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft und die rechtlichen Folgen
  • Einleitung eines Abstammungsverfahrens beim Familiengericht zur Klärung der Vaterschaft, falls die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird
  • Vertretung Ihres Kindes im Abstammungsverfahren vor dem Familiengericht

im Rahmen der Verfolgung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes:

  • Einkommensauskunft beim unterhaltspflichtigen Elternteil einholen
  • Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes
  • Aufforderung zur Zahlung und Zahlungsvereinbarungen schließen
  • auf Wunsch: Zahlungsabwicklung über die Konten des Jugendamtes
  • Titulierung des Unterhaltsanspruchs: freiwilliges Anerkenntnis durch eine Urkunde über die Unterhaltsverpflichtung oder Einleitung eines gerichtlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens beim Familiengericht, falls keine freiwillige Anerkennung der Unterhaltsverpflichtung erfolgt
  • Vertretung Ihres Kindes im Unterhaltsfestsetzungsverfahren vor dem Familiengericht bzw. Oberlandesgericht
  • Zwangsvollstreckung des Unterhalts, beispielsweise durch Lohn- oder Gehaltspfändung, wenn die Unterhaltspflicht nicht erfüllt wird

Darüber hinaus können sich junge Volljährige unter 21 Jahren im Rahmen einer Beratung beim Jugendamt zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern beraten lassen.

Die benötigten Unterlagen sind einzelfallabhängig und werden daher mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter direkt besprochen.

Die Unterstützung, die Beratung und die Beistandschaft sind für Sie kostenfrei. Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren können Kosten entstehen, die vom Elternteil zu tragen sind.

Eine Beistandschaft kann längstens bis zur Volljährigkeit des Kindes geführt werden. Auf Wunsch können Sie die Beistandschaft schon vor Volljährigkeit des Kindes schriftlich aufheben.

Die Bearbeitungszeit ist einzelfallabhängig.

Das Jugendamt wird aufgrund Ihres Antrages Beistand Ihres Kindes. Der Antrag kann auch schon vor Geburt gestellt werden. Es ist in jedem Fall sinnvoll, vorab mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen, nach den erforderlichen Unterlagen zu fragen, den Antrag gemeinsam auszufüllen und das Vorgehen zu besprechen.

Mit dem Onlinedienst „Schnell-Check und Terminanfrage“ können Sie prüfen, ob die Beantragung einer Beistandschaft für Ihr Anliegen die richtige Auswahl ist. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten einreichen, wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs zeitnah bei Ihnen melden.