Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beistandschaft beim Jugendamt Bielefeld eingerichtet werden kann:
- Sie müssen der alleinsorgeberechtigte Elternteil oder - bei gemeinsamer Sorge - der Elternteil sein, in dessen Obhut sich das Kind befindet oder ehrenamtlicher Vormund sein.
- Das Kind muss minderjährig sein.
- Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bielefeld haben.
Als Beistand übernimmt das Jugendamt folgende Aufgaben für Sie oder Ihr Kind:
im Rahmen der Klärung der Vaterschaft:
- Schriftverkehr mit dem potentiellen Vater
- Aufklärung über die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft und die rechtlichen Folgen
- Einleitung eines Abstammungsverfahrens beim Familiengericht zur Klärung der Vaterschaft, falls die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird
- Vertretung Ihres Kindes im Abstammungsverfahren vor dem Familiengericht
im Rahmen der Verfolgung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes:
- Einkommensauskunft beim unterhaltspflichtigen Elternteil einholen
- Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes
- Aufforderung zur Zahlung und Zahlungsvereinbarungen schließen
- auf Wunsch: Zahlungsabwicklung über die Konten des Jugendamtes
- Titulierung des Unterhaltsanspruchs: freiwilliges Anerkenntnis durch eine Urkunde über die Unterhaltsverpflichtung oder Einleitung eines gerichtlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahrens beim Familiengericht, falls keine freiwillige Anerkennung der Unterhaltsverpflichtung erfolgt
- Vertretung Ihres Kindes im Unterhaltsfestsetzungsverfahren vor dem Familiengericht bzw. Oberlandesgericht
- Zwangsvollstreckung des Unterhalts, beispielsweise durch Lohn- oder Gehaltspfändung, wenn die Unterhaltspflicht nicht erfüllt wird
Darüber hinaus können sich junge Volljährige unter 21 Jahren im Rahmen einer Beratung beim Jugendamt zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern beraten lassen.