Lärmaktionsplanung - Kommunales Lärmschutzfensterprogramm

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Im ersten Halbjahr 2024 wird die Umsetzung des Lärmschutzfensterprogramms wiederaufgenommen. Die Schalldämmung von Fenstern und Türen und Rolladenkästen wird gefördert. Förderberechtigt sind Wohngebäude an Straßen in kommunaler Baulast mit Außenlärmpegeln laut Umgebungslärmkartierung in Höhe von > 65 dB(A) am Gesamttag (sogenannter 24-Stunden-Wert LDEN) und von > 55 dB(A) in der Nacht (sogenannter 8-Stunden-Wert LNight).

Die Reihenfolge der Förderung erfolgt nach folgenden Prioritäten:

  1. Priorität LDEN/LNight > 75/65 dB(A)
  2. Priorität LDEN/LNight > 70/60 dB(A)
  3. Priorität LDEN/LNight > 65/55 dB(A)

Fenster- und Türflächen werden mit maximal 225,00 €/m² und Lüfter mit maximal 225,00 € pro Schlafraum gefördert. Der maximale Förderbetrag je Haus oder Wohnung ist auf 3.000,00 € begrenzt.

Bitte prüfen Sie vorab, ob für Ihr Gebäude eine Förderfähigkeit bestehen könnte. Zum Schnellabfragetool

  • Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie der Stadt Bielefeld zum Lärmschutzfensterprogramm (gemäß Ratsbeschluss vom 23.06.2022) müssen erfüllt sein.
  • Beachtenswert: Mit der Maßnahme darf nicht vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen worden sein. Es dürfen bisher keine anderweitigen Förderungen in Anspruch genommen worden sein.
  • Bitte prüfen Sie vorab, ob für Ihr Gebäude eine Förderfähigkeit bestehen könnte.
    Hinweis: Durch Eintragung der Adresse im Schnellabfragetool kann vorab festgestellt werden, ob grundsätzlich eine Förderaussicht besteht und die Ausfüllung des Online-Antrages sinnvoll ist.

Zur Bewilligung:

  • Grundrisszeichnung für jede Etage mit Eintragung der Räume und mit Angaben zu lichten Maueröffnungsmaßen der vorhandenen Fenster und Türen
  • Ansichtszeichnung oder Fotografien der Hausfronten, auf der die Fenster zu erkennen sind, für die eine Förderung beantragt wird mit Angaben über die Nutzungsart (z. B. Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer) der zu fördernden Räume
  • Angebot/Kostenvoranschlag - Angebot sollte folgende Angaben enthalten:
    Für welche Wohnungen in welchem Geschoss werden Fenster beantragt, Nutzungsart der Räume, Schallschutzklasse der einzubauenden Fenster
  • Angabe zur Größe der Außenwand, Fenster- und Türengröße
  • Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges
  • Bei denkmalgeschützten Objekten eine Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz
  • Gegebenenfalls Zustimmung der Wohneigentümergemeinschaft (bei Eigentumswohnungen)

Zur Auszahlung:

  • Kontoauszug gemäß Abschlussrechnung für die erfolgte Einbaumaßnahme
  • Prüfzeugnis und Nachweis des Fachunternehmens darüber, dass die eingebauten Fenster und Türen mindestens der Schallschutzklasse III der VDI-Richtlinie 2719 vom August 1987 entsprechen (R'W 35-39 dB)
  • Gegebenenfalls Fotos der fertiggestellten Maßnahme als Nachweis, dass der Einbau am beantragten Objekt/Wohngebäude erfolgt ist

keine

Der Antrag ist jeweils zum 31. August eines Kalenderjahres einzureichen.

Bei Vorliegen aller Unterlagen voraussichtlich mehrere Monate.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt daher abhängig von der Haushaltslage der Stadt Bielefeld solange und soweit Fördermittel verfügbar sind.

Die Antragstellung (Bewilligungsantrag) erfolgt online bis zum 31.08.2024.