#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
2025 wird die Umsetzung des Lärmschutzfensterprogramms fortgesetzt. Es können erneut Förderanträge für Lärmschutzfenster gestellt werden.
Die Schalldämmung von Fenstern und Türen und Rolladenkästen wird gefördert. Förderberechtigt sind Wohngebäude an Straßen in kommunaler Baulast mit Außenlärmpegeln lt. Umgebungslärmkartierung in Höhe von > 65/55 dB(A) LDEN/LNight.
Die Reihenfolge der Förderung erfolgt nach folgenden Prioritäten:
- Priorität LDEN/LNight > 75/65 dB(A)
- Priorität LDEN/LNight > 70/60 dB(A)
- Priorität LDEN/LNight > 65/55 dB(A)
Fenster- und Türflächen werden mit maximal 225 €/m² und Lüfter mit maximal 225 € pro Schlafraum gefördert. Der maximale Förderbetrag pro Wohneinheit (WE) ist auf 3.000 € begrenzt.
Bitte prüfen Sie vorab, ob für Ihr Gebäude eine Förderfähigkeit bestehen könnte. Zum Schnellabfragetool