#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Umsetzung des Lärmschutzfensterprogramms wird wiederaufgenommen. Die Schalldämmung von Fenstern und Türen und Rolladenkästen wird gefördert. Förderberechtigt sind Wohngebäude an Straßen in kommunaler Baulast mit Außenlärmpegeln laut Umgebungslärmkartierung in Höhe von > 65 dB(A) am Gesamttag (sogenannter 24-Stunden-Wert LDEN) und von > 55 dB(A) in der Nacht (sogenannter 8-Stunden-Wert LNight).
Die Reihenfolge der Förderung erfolgt nach folgenden Prioritäten:
- Priorität LDEN/LNight > 75/65 dB(A)
- Priorität LDEN/LNight > 70/60 dB(A)
- Priorität LDEN/LNight > 65/55 dB(A)
Fenster- und Türflächen werden mit maximal 225,00 €/m² und Lüfter mit maximal 225,00 € pro Schlafraum gefördert. Der maximale Förderbetrag je Haus oder Wohnung ist auf 3.000,00 € begrenzt.
Bitte prüfen Sie vorab, ob für Ihr Gebäude eine Förderfähigkeit bestehen könnte. Zum Schnellabfragetool