Wartungsarbeiten Formularserver

Am Donnerstag, den 15.05.2025, werden zwischen 06:30 bis 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht das Antragsmanagement nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Verkehrswertgutachten über eine Immobilie beantragen

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In einem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie zum aktuellen oder gegebenenfalls zu einem zurückliegenden Stichtag festgestellt.

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte angefertigt werden.

Sie sind Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks oder haben eine entsprechende Vollmacht der bzw. des Berechtigten (ggf. einen Erbschein) oder der Eigentümerin bzw. des Eigentümers dabei.

  • Antrag über GARS.NRW - Verkehrswertgutachten
  • Vollmacht der bzw. des Berechtigten (gegebenenfalls einen Erbschein) oder der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, sofern Sie nicht selbst die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundstücks sind

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW - Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW.

Die Bearbeitungszeit des Gutachtens ist von der Komplexität des Bewertungsobjektes abhängig. Im Durchschnitt erfolgt die Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von 3 Monaten.

  • Auftragserteilung durch Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Berechtigte bzw. Berechtigten des zu bewertenden Grundstücks
  • Bestandsaufnahme vor Ort durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle (gegebenenfalls Aufmaß)
  • Vorbereitung des Gutachtens durch die Geschäftsstelle
  • abschließende Objektbesichtigung durch drei Mitglieder des Gutachterausschusses
  • Beratung des Gutachtens in einer nichtöffentlichen Sitzung des Kollegialgremiums
  • Zusendung des Gutachtens in der gewünschten Ausfertigungsanzahl an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber