#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Das Einleiten von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser (Versickerung) wird beim Umweltamt der Stadt Bielefeld beantragt. Es ist zwischen privater und gewerblicher Niederschlagswasserbeseitigung zu unterscheiden.
Die Stadt Bielefeld ist gemäß dem Landeswassergesetz (LWG) verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser (häusliches Abwasser, gefasstes Niederschlagswasser) zu beseitigen.