Herkunftsnachweis beantragen

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Das Amt für Geoinformation und Kataster erstellt im Bedarfsfall zwei Arten von Herkunftsnachweisen:

1. Um ein Flurstück, welches in besonderen Fällen des Eigentümerwechsels aus dem Grundbuch ausgebucht wurde, wieder eintragen zu können, muss  festgestellt werden, in welchem Grundbuch es zuletzt geführt wurde.

2. Im Rahmen der Widmung eines Flurstückes ist es in besonderen Fällen notwendig für den Rechtscharakter des Flurstückes die Eigentumsverhältnisse im Zeitraum vom 01.01.1882 bis zum 31.12.1961 festzustellen.

Die jeweiligen Angaben werden aus den Katasterunterlagen ermittelt und in einem Herkunftsnachweis dokumentiert.

Der Antrag kann formlos und per E-Mail an geoinformationundkataster@bielefeld.de gestellt werden.