Wartungsarbeiten an der BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, werden zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr Wartungsarbeiten an der BundID durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht sie nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Unschädlichkeitszeugnis beantragen

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Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist (Unschädlichkeitszeugnis). Voraussetzung für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses ist, dass das Trennstück im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringem Wert und Umfang ist und für die Berechtigten ein Nachteil nicht zu befürchten ist.

Voraussetzung für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses ist, dass das Trennstück im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringem Wert und Umfang ist und für die Berechtigten ein Nachteil nicht zu befürchten ist.
 

Den Antrag auf Aufstellung eines Unschädlichkeitszeugnisses kann jede bzw. jeder stellen, die bzw. der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.