Unschädlichkeitszeugnis beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von Belastungen übertragen werden, wenn durch ein behördliches Zeugnis festgestellt wird, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist (Unschädlichkeitszeugnis). Voraussetzung für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses ist, dass das Trennstück im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringem Wert und Umfang ist und für die Berechtigten ein Nachteil nicht zu befürchten ist.

Voraussetzung für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses ist, dass das Trennstück im Verhältnis zum verbleibenden Teil des Grundstücks von geringem Wert und Umfang ist und für die Berechtigten ein Nachteil nicht zu befürchten ist.
 

Den Antrag auf Aufstellung eines Unschädlichkeitszeugnisses kann jede bzw. jeder stellen, die bzw. der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.