Bußgeld wegen Parkverstoß bezahlen

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Der ruhende Verkehr (Halten und Parken) wird vom Verkehrsüberwachungsdienst des Ordnungsamtes ("Politessen"), dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei überwacht.

Hier werden insbesondere Feuerwehrzufahrten, Halteverbote, Schwerbehindertenparkplätze, Geh- und Radwege und der Bereich der Parkraumbewirtschaftung überwacht.

Es gibt keine Ausnahmen (auch nicht für Anwohnende) bei vorübergehendem Parkverbot (z. B. Baustelle, Arminia-Heimspiele etc.): Jede Autofahrerin bzw. jeder Autofahrer ist verpflichtet, mindestens alle drei Tage zu schauen, ob sich an der Parkplatzsituation seines Autos etwas geändert hat.

Werden Verstöße festgestellt, werden mündliche oder schriftliche Verwarnungen erteilt. Die Höhe der Verwarnungsgelder ("Knöllchen") ist im bundeseinheitlich geltenden Verwarn- und Bußgeldkatalog festgelegt und steht nicht im Ermessen der Verkehrsüberwacherinnen und Verkehrsüberwacher.

Das Fahrzeug wurde ordnungswidrig geparkt.

Verwarnungsgelder liegen zwischen 10,00 € und 55,00 €

Falschparken auf Grünflächen werden mit 55,00 € geahndet.

Parken auf Geh- oder Radwegen länger als 1 Stunde oder mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder in zweiter Reihe wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 70,00 € zzgl. der untenstehenden Gebühren in Höhe von 28,50 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister geahndet.

Wird das Verwarngeld nicht gezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dafür fallen zusätzliche Kosten an (§ 107 OWiG):
25,00 € Gebühr + 3,50 € für Auslagen (Postzustellungsurkunde)

Wird ein Kostenbescheid nach § 25 a StVG erlassen, betragen die Kosten mindestens 23,50 € (20,00 € Gebühr + 3,50 € für die Auslagen).

QR-Code: Ab sofort ist auf allen Knöllchen der Stadt ein sog. "QR-Code" (viereckiges Muster, das mit der Smartphone-Kamera gescannt werden kann und dann einen Link öffnet)  zu finden.
Benötigt wird also ein Smartphone, je nach Hersteller ist eventuell eine zusätzliche App erforderlich. Die Weiterleitung nach dem Scannen des Codes erfolgt dann auf eine Bezahlseite der Stadt. Dort sind Betrag und Verwendungszweck bereits vorausgefüllt. Als Zahlungsoptionen stehen PayPal, Kreditkarte oder giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard) zur Verfügung. Man kann über PayPal nicht direkt überweisen, sondern nur über den QR-Code. Eine E-Mail-Adresse für PayPal der Stadt Bielefeld gibt es zwar, darf aber nicht verwendet werden, da die Zahlungen dort nicht zugordnet werden könnten.

Eine Überweisung wie bisher ist natürlich weiterhin möglich.

Die sogenannte E-Parkscheibe wird in Bielefeld akzeptiert, wenn es sich um ein offiziell vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigtes Modell handelt. Diese Art Parkscheibe erkennt durch Bewegungssensoren automatisch, wenn das Fahrzeug abgestellt wird und stellt dann (unveränderlich!) die passende Ankunftszeit ein.
Nicht zulässig sind elektronische Geräte, bei denen sich die Ankunftszeit stetig der aktuellen Uhrzeit anpasst, das ist Betrug.

Elektrofahrzeuge parken in Bielefeld nicht pauschal kostenfrei.

Für Parkverstöße kann die Bußgeldstelle ein Verwarngeldangebot aussprechen.

  1. Bei einem Verstoß, wird von der Bußgeldstelle zuerst die Halterin bzw. der Halter des Fahrzeugs ermittelt. Diese bzw. dieser bekommt das Verwarngeldangebot und einen Anhörungsbogen zugeschickt.
     
  2. Die Halterin bzw. der Halter muss die Fahrerin bzw. den Fahrer grundsätzlich benennen, wenn er nicht selbst gefahren ist, es sei denn, der Halterin bzw. dem Halter steht in Bezug auf die Fahrerin bzw. den Fahrer ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht zu. Wenn das Verwarngeld rechtzeitig bezahlt wird, wird die Benennung der Fahrerin bzw. des Fahrers jedoch überflüssig, da Verwarngelder nicht beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg gespeichert werden. Benennt die Halterin bzw. der Halter die Fahrerin bzw. den Fahrer, erhält diese bzw. dieser nochmal einen Anhörungsbogen mit Verwarngeldangebot.

    Fahreranfragen oder Anhörungsbögen können online beantwortet werden, dazu findet man einen Link im Schreiben, sowie eine Kennung und ein Passwort, mit dem man sich einloggen muss. Zusätzlich ist ein QR-Code aufgedruckt, über den man auf die entsprechende Internetseite gelangt.
     
  3. Bei einem Verwarngeldangebot hat die Betroffene bzw. der Betroffene eine Woche Zeit das Verwarngeldangebot anzunehmen und zu zahlen. Das Verwarngeldangebot kann weder in Raten gezahlt werden, noch kann Einspruch eingelegt werden, da es sich um ein Angebot der Bußgeldstelle handelt. Über einen QR-Code, der auf dem Schreiben aufgedruckt ist, gelangt man auf die epay-Plattform der Stadt Bielefeld und kann das Verwarngeld online bezahlen.
     
  4. Wird das Verwarngeldangebot nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt, wird ein Bußgeldbescheid über die Höhe des Verwarngeldes zuzüglich 28,50 € Gebühren und Auslagen erlassen.

Falls der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, können dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (§ 25 a StVG).