#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Der ruhende Verkehr (Halten und Parken) wird vom Verkehrsüberwachungsdienst des Ordnungsamtes ("Politessen"), dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei überwacht.
Hier werden insbesondere Feuerwehrzufahrten, Halteverbote, Schwerbehindertenparkplätze, Geh- und Radwege und der Bereich der Parkraumbewirtschaftung überwacht.
Es gibt keine Ausnahmen (auch nicht für Anwohnende) bei vorübergehendem Parkverbot (z. B. Baustelle, Arminia-Heimspiele etc.): Jede Autofahrerin bzw. jeder Autofahrer ist verpflichtet, mindestens alle drei Tage zu schauen, ob sich an der Parkplatzsituation seines Autos etwas geändert hat.
Werden Verstöße festgestellt, werden mündliche oder schriftliche Verwarnungen erteilt. Die Höhe der Verwarnungsgelder ("Knöllchen") ist im bundeseinheitlich geltenden Verwarn- und Bußgeldkatalog festgelegt und steht nicht im Ermessen der Verkehrsüberwacherinnen und Verkehrsüberwacher.