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Die Stadt Bielefeld erstattet Ihnen aus Landesmitteln bis zur Höhe einer Pauschale die Kosten für anerkannte Fortbildungen.
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Wichtig: Waren Sie bereits über das Servicekonto.NRW am Bielefelder Serviceportal angemeldet, nutzen Sie bitte beim Erstellen des BundID-Kontos dieselbe E-Mail-Adresse. Nur so werden Ihre Informationen automatisch übernommen und stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
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Die Stadt Bielefeld erstattet Ihnen aus Landesmitteln bis zur Höhe einer Pauschale die Kosten für anerkannte Fortbildungen.
Kosten für den Antrag selbst werden nicht erhoben.
Die Auszahlung gilt als Bewilligung des Antrages. Eine Ablehnung des Antrages erfolgt schriftlich.
Ein Eigenanteil in Höhe von 1 % ist grundsätzlich zu leisten.
Bis zum 31. Dezember eines Jahres, in dem die Fortbildung stattgefunden hat, kann ein Antrag gestellt werden.
Die Auszahlung erfolgt im Februar des Folgejahres.
Nach einer absolvierten Fortbildung kann ein Antrag gestellt werden.
Der Antrag ist online zu stellen.
Die Anträge werden bis zum 31. Dezember gesammelt und dann bearbeitet. Eine Auszahlung erfolgt im Februar des Folgejahres.
Die Stadt Bielefeld erstattet Ihnen aus Landesmitteln bis zur Höhe einer Pauschale die Kosten für anerkannte Fortbildungen.
Nach einer absolvierten Fortbildung kann ein Antrag gestellt werden.
Der Antrag ist online zu stellen.
Die Anträge werden bis zum 31. Dezember gesammelt und dann bearbeitet. Eine Auszahlung erfolgt im Februar des Folgejahres.
Die Auszahlung erfolgt im Februar des Folgejahres.
Bis zum 31. Dezember eines Jahres, in dem die Fortbildung stattgefunden hat, kann ein Antrag gestellt werden.
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