Kindertagespflege - Übernahme von Fortbildungskosten für Kindertagespflegepersonen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Stadt Bielefeld erstattet Ihnen aus Landesmitteln bis zur Höhe einer Pauschale die Kosten für anerkannte Fortbildungen.

  • Sie sind als anerkannte Kindertagespflegeperson in Bielefeld tätig.
  • Sie haben in diesem Kalenderjahr eine Fortbildung absolviert
  • Die Fortbildung erfüllt eine der vom Land NRW vorgegebenen Kriterien (siehe FAQ Fortbildungsthemen und FAQ Fachbezogene Pauschalen)
  • Teilnahmebescheinigung und Rechnung der Fortbildung liegen Ihnen vor

  • Teilnahmebescheinigung der Fortbildung
  • Rechnung der Fortbildung

Kosten für den Antrag selbst werden nicht erhoben.

Die Auszahlung gilt als Bewilligung des Antrages. Eine Ablehnung des Antrages erfolgt schriftlich.

Ein Eigenanteil in Höhe von 1 % ist grundsätzlich zu leisten.

Bis zum 31. Dezember eines Jahres, in dem die Fortbildung stattgefunden hat, kann ein Antrag gestellt werden.

Die Auszahlung erfolgt im Februar des Folgejahres.

Nach einer absolvierten Fortbildung kann ein Antrag gestellt werden.

Der Antrag ist online zu stellen.

Die Anträge werden bis zum 31. Dezember gesammelt und dann bearbeitet. Eine Auszahlung erfolgt im Februar des Folgejahres.