Betreuung - Übernahme von Fortbildungskosten für Kindertagespflegepersonen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Stadt Bielefeld erstattet Ihnen aus Landesmitteln bis zur Höhe einer Pauschale die Kosten für anerkannte Fortbildungen.

Der Antrag ist online zu stellen. Der entsprechende Online- Service wird freigeschaltet, sobald der Landeshaushalt NRW verabschiedet wurde. Dies ist voraussichtlich im April der Fall.

  • Sie sind als anerkannte Kindertagespflegeperson in Bielefeld tätig.
  • Sie haben in diesem Kalenderjahr eine Fortbildung absolviert
  • Die Fortbildung erfüllt eine der vom Land NRW vorgegebenen Kriterien (siehe FAQ Fortbildungsthemen und FAQ Fachbezogene Pauschalen)
  • Teilnahmebescheinigung und Rechnung der Fortbildung liegen Ihnen vor

  • Teilnahmebescheinigung der Fortbildung
  • Rechnung der Fortbildung

Kosten für den Antrag selbst werden nicht erhoben.

Ein Antrag kann bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Fortbildung stattgefunden hat, gestellt werden.

Die Auszahlung der bis zum 10.12. eines Jahres bewilligten Anträge erfolgt im Dezember.

Für alle später gestellten Anträge erfolgt die Auszahlung spätestens im Januar des Folgejahres.

  • Nach einer absolvierten Fortbildung kann ein Antrag gestellt werden.
  • Der Antrag ist online zu stellen. Der entsprechende Online- Service wird freigeschaltet, sobald der Landeshaushalt NRW verabschiedet wurde. Dies ist voraussichtlich im April der Fall.
  • Der Antrag kann bis zum 31. Dezember gestellt werden.
  • Eine Auszahlung erfolgt nach positiver Entscheidung über den Antrag spätestens im Januar des Folgejahres auf das bekannte Konto.