- Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ist über den
Online-Dienst „Heilpraktikererlaubnis beantragen“ zu stellen. - Antragstellung und Anmeldung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung erfolgen ebenfalls über den
Online-Dienst „Heilpraktikererlaubnis beantragen“. - Mit Einreichen des Online-Formulars sind Sie verbindlich für den entsprechenden Termin angemeldet.
- Sie erhalten nach 2-3 Tagen eine Eingangsbestätigung.
- Falls noch Unterlagen fehlen, werden diese per E-Mail angefordert.
- Ca. drei Wochen vor der schriftlichen Kenntnisüberprüfung erhalten Sie eine Einladung zu dem Termin
per Post.
Über den Online-Dienst „Unterlagen nachreichen/Änderungen mitteilen“ können Sie zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen nachreichen, Ihren Termin für die schriftliche Überprüfung absagen oder verschieben (sofern noch freie Plätze vorhanden sind) oder andere Informationen (z. B. Änderung der persönlichen Daten) übermitteln.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst statt. Ab Januar 2024 können Sie sich innerhalb des Online-Antrags für Ihren Wunschtermin anmelden. Es werden ausschließlich Termine mit freien Plätzen angezeigt.
Die Termine sind folgendermaßen festgelegt:
- Frühjahr: jeweils am 3. Mittwoch im März
- Herbst: jeweils am 2. Mittwoch im Oktober
Die mündlich-praktische Überprüfung kann erst nach Bestehen des schriftlichen Teils absolviert werden. Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung werden die Termine für die mündlich-praktische Überprüfung zugeteilt. Der zugeteilte Termin ist nicht veränderbar.
Wird die mündliche Kenntnisüberprüfung nicht erfolgreich abgelegt, ist die schriftliche Überprüfung ebenfalls erneut zu absolvieren.
Bei Nichtbestehen einer der Überprüfungen ist ein neuer Antrag zu stellen und der Verfahrensablauf beginnt von vorn.
Nach erfolgreichem Abschluss des Überprüfungsverfahrens erhalten Sie eine Erlaubnisurkunde, Ihnen per Post übersandt wird.