Heilpraktikererlaubnis beantragen – allgemein

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Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestellt zu sein, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Das Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld führt seit dem 01.01.2024 die Überprüfungen in den Berufen allgemeine Heilpraktikerin / allgemeiner Heilpraktiker sowie sektorale Heilpraktikerin / sektoraler Heilpraktiker für den Bereich Psychotherapie durch, sofern der Hauptwohnsitz der beantragenden Person im Regierungsbezirk Detmold liegt.

Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt, das Sie unter „Dokumente“ herunterladen können, entnehmen.

Die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde setzt unter anderem das Bestehen einer Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt voraus. Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Detmold
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung: 25 Jahre
  • Hauptschulabschluss oder anderer gleichwertiger oder höherwertiger Schulabschluss
  • ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde
  • Führungszeugnis als Nachweis der für die Ausübung der Heilkunde erforderlichen Zuverlässigkeit

Im Online-Formular sind folgende Unterlagen für die Antragstellung hochzuladen:

  • Nachweis über Ihre Meldeanschrift (z.B. Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses

Nachfolgend genannte Unterlagen sind erst nach Aufforderung einzureichen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O): In dem Führungszeugnis dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen dokumentiert sein, da laut Gesetz Ihre „persönliche Zuverlässigkeit“ gegeben sein muss.       
  • Ärztliche Bescheinigung: Sie müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker geeignet sein.

Beide Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als drei Monate sein. Daher werden diese zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht benötigt und erst im weiteren Verlauf durch das Gesundheitsamt Bielefeld angefordert.

Einen Vordruck für die ärztliche Bescheinigung finden Sie unter "Dokumente".

Für die Teilnahme an der Heilpraktikerüberprüfung und die Erlaubniserteilung oder Ablehnung werden Verwaltungsgebühren nach dem Gebührengesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Sie erhalten eine Schlussrechnung, die sämtliche tatsächlich angefallene Gebühren enthält.

Bei erfolgreichem Abschluss der Kenntnisüberprüfung werden Gebühren in Höhe von ca. 510,00 € erhoben.

Schließen Sie die Überprüfung nicht erfolgreich ab, fallen folgende Gebühren an:

  •       255,00 € (nach schriftlicher Überprüfung)
  • ca. 495,00 € (nach mündlicher Überprüfung)

 

Die einzelnen Gebührenpositionen setzen sich zusammen aus:

  •       210,00 € Verwaltungsgebühr für die Durchführung der schriftlichen Überprüfung
  •         90,00 € mündlich-praktische Überprüfung
  •         60,00 € Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis / 45,00 € bei Ablehnung
  • ca. 150,00 € Aufwandsentschädigung für die beteiligten Beisitzenden

 

Weitere mögliche Gebühren:

  •         40,00 € für eine von Ihnen gewünschte Verschiebung des schriftlichen Termins
  •         40,00 € Rücknahme des Antrags (Rücktritt)

Praxisanmeldung:

Wenn Sie sich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker niederlassen möchten, müssen Sie den Beginn Ihrer Tätigkeit nach § 1a GBerG NRW unter Vorlage der Heilpraktikerurkunde bei dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Dies kann formlos erfolgen.

 

Praxishygiene:

Bei Fragen zur Praxishygiene wenden Sie sich bitte an:

Stadt Bielefeld

Gesundheitsamt

Infektionsschutz@bielefeld.de

Herr Kruse, Tel. 0521 51-3885

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikererlaubnis) ist online zu stellen. 

Antragstellung und Anmeldung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung erfolgen über den Online-Dienst „Antrag auf Heilpraktikererlaubnis“.

Über den Online-Dienst „Antrag auf Heilpraktikererlaubnis – Unterlagen nachreichen/Änderungen mitteilen“ können Sie zu einem bereits gestellten Antrag Unterlagen nachreichen, Ihren Termin für die schriftliche Überprüfung absagen oder verschieben (sofern noch freie Plätze vorhanden sind) oder andere Informationen (z. B. Änderung der persönlichen Daten) übermitteln.


Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst statt. Ab Januar 2024 können Sie sich innerhalb des Online-Antrags für Ihren Wunschtermin anmelden. Es werden ausschließlich Termine mit freien Plätzen angezeigt.

Die Termine sind folgendermaßen festgelegt:

  • Frühjahr: jeweils am 3. Mittwoch im März
  • Herbst:    jeweils am 2. Mittwoch im Oktober

Die mündlich-praktische Überprüfung kann erst nach Bestehen des schriftlichen Teils absolviert werden. Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung werden die Termine für die mündlich-praktische Überprüfung zugeteilt. Der zugeteilte Termin ist nicht veränderbar.

Wird die mündliche Kenntnisüberprüfung nicht erfolgreich abgelegt, ist die schriftliche Überprüfung ebenfalls erneut zu absolvieren.

Bei Nichtbestehen einer der Überprüfungen ist ein neuer Antrag zu stellen und der Verfahrensablauf beginnt von vorn.

Nach erfolgreichem Abschluss des Überprüfungsverfahrens erhalten Sie eine Erlaubnisurkunde, Ihnen per Post übersandt wird.