Beschreibung
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (KiTa) sind monatliche Gebühren (KiTa-Beiträge) zu bezahlen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Faltblatt Elternbeiträge.
Melden Sie sich mit dem Servicekonto.NRW an und nutzen Sie sämtliche Vorteile der Online-Dienste der Stadt Bielefeld. Hierzu gehören
Oder Sie verzichten auf die Vorteile einer Anmeldung. Wichtig: Sie erhalten in dem Fall lediglich eine einzelne standardisierte Eingangsbestätigung für Ihr Anliegen.
Für diesen Online-Dienst ist eine Anmeldung am Servicekonto.NRW erforderlich. Sie haben dadurch folgende Vorteile
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Suche ...
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (KiTa) sind monatliche Gebühren (KiTa-Beiträge) zu bezahlen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Faltblatt Elternbeiträge.
Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz -) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und für Kinder in Tagespflege.
Im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, die Einkommensunterlagen (z. B. letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gehaltsabrechnungen, Sozialleistungsbescheide, Nachweise über gegebenenfalls erhaltene Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeldbescheide, Elterngeldbescheide usw.) hochzuladen.
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (KiTa) sind monatliche Gebühren (KiTa-Beiträge) zu bezahlen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Faltblatt Elternbeiträge.
Im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, die Einkommensunterlagen (z. B. letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gehaltsabrechnungen, Sozialleistungsbescheide, Nachweise über gegebenenfalls erhaltene Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeldbescheide, Elterngeldbescheide usw.) hochzuladen.
Suche ...