Elternbeiträge - für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

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Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (KiTa) sind monatliche Gebühren (KiTa-Beiträge) zu bezahlen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Faltblatt Elternbeiträge.

Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz - KiBiz -) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und für Kinder in Tagespflege.

  • Der Besuch einer Kindertageseinrichtung.
  • Beitragspflichtig sind immer die Eltern oder die diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das Kind zusammenlebt.
  • Leben mehrere Kinder in Ihrem Haushalt, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Tagespflege betreut werden, müssen sie lediglich einen Elternbeitrag zahlen und zwar für das Kind, auf welches der höhere Beitrag entfällt.
  • Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Veränderungen in ihren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen.

Im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, die Einkommensunterlagen (z. B. letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gehaltsabrechnungen, Sozialleistungsbescheide, Nachweise über gegebenenfalls erhaltene Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeldbescheide, Elterngeldbescheide usw.) hochzuladen.

  • Der monatlich zu zahlende Elternbeitrag ist abhängig vom Jahreseinkommen der Beitragspflichtigen.
  • Maßgeblich ist immer das Einkommen eines Kalenderjahres.
  • Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
  • Beim Elterngeld nach dem Bundeselterngeldgesetz werden festgelegte Freibeträge (monatlich 150,00 € bei ElterngeldPlus und 300,00 € bei Basiselterngeld) nicht als Einkommen angerechnet
     
  • Entnehmen Sie bitte den KiTa-Beitrag entsprechend der jeweiligen Einkommensstufe aus der

  • Die Elternbeiträge sind monatlich im Voraus bis zum 05. des Monats zu zahlen.
  • Die Beiträge werden stets als volle Monatsbeiträge erhoben, unabhängig von An- bzw. Abwesenheitszeiten des Kindes, Schließzeiten, Ferien oder ähnliches.
  • Die Beitragspflichtigen haben 4 Wochen Zeit, Auskunft über Ihr Einkommen zu geben.

  • Ab dem 01.08.2020 sind die letzten zwei Jahre vor der Einschulung beitragsfrei.
  • (Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.)
  • Sie erhalten automatisch den Bescheid über die Beitragsfreistellung. Gegebenenfalls sind noch Unterlagen nachzureichen.
  • Die Beitragsfreiheit erstreckt sich dann auch auf Geschwisterkinder, die ein beitragspflichtiges Angebot im Sinne der Elternbeitragssatzung in Anspruch nehmen.
  • OGS Beiträge von Geschwisterkindern sind dennoch zu zahlen.

  • Die Erklärung zum Elterneinkommen geben Sie online ab.
  • Für Bielefelder Kinder, die in eine KiTa außerhalb von Bielefeld gehen, sind die Elternbeiträge in Bielefeld zu zahlen.
  • Haben Sie und Ihr Kind Ihren Wohnsitz nicht in Bielefeld, erfolgt die Beitragsfestsetzung durch das Jugendamt Ihres Wohnsitzes.