Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verlängern

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Ist der Schwerbehindertenparkausweis abgelaufen, kann dieser verlängert werden.

Eine Übersicht aller öffentlichen Schwerbehindertenparkplätze finden Sie im Online-Kartendienst.

  • Sie haben bereits einen Parkausweis für Schwerbehinderte.
  • Festgestellte Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
    oder
  • festgestellte Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "bl" (blind)
    oder
  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

  • alter Parkausweis
  • wenn vorhanden Ausnahmegenehmigung
  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "bl"
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild in Papier (bei Kindern unter 10 Jahren nicht erforderlich)
  • Wird der Antrag von einer beauftragten Person gestellt, auch deren Ausweisdokument sowie eine formlose, schriftliche Vollmacht.

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre, sie endet jedoch spätestens mit dem Ablauf des Schwerbehindertenausweises.

Der Parkausweis ist in allen Ländern der Europäischen Union gültig.

Bei persönlicher Vorsprache wird der Parkausweis sofort ausgestellt.

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.