Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ohne die Merkmale "aG" und/oder "bl" im Schwerbehindertenausweis beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen, die nicht die strengen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" und/oder „bl“ erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung beantragen.

Die Ausnahmeparkgenehmigung erlaubt u. a. das kostenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten im Geltungsbereich für maximal 24 Stunden und das Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) für maximal 3 Stunden.

Sie berechtigt nicht zum Parken auf einem Parkplatz mit Rollstuhlfahrersymbol.

  • Personen mit den Merkzeichen "G" (gehbehindert) und "B" (Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis, bei denen der Grad der Behinderung für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen mindestens 80 beträgt
  • Personen mit den Merkzeichen "G" (gehbehindert) und "B" (Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis, bei denen der Grad der Behinderung für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen mindestens 70 und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane mindestens 50 beträgt
  • Personen, die an Morbus Crohn oder an Colitis ulcerosa erkrankt sind mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60
  • Stomaträger mit doppelten Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70

Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen muss vom Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- bestätigt werden.

  • nur noch mit Antrag möglich (nicht telefonisch)
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Die Parkgenehmigung gilt bundesweit und ist in der Regel fünf Jahre gültig.

Ca. 3 - 4 Wochen

Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich mit dem vorgesehenen Antragsformular.