#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen, die nicht die strengen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" und/oder „bl“ erfüllen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung beantragen.
Die Ausnahmeparkgenehmigung erlaubt u. a. das kostenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten im Geltungsbereich für maximal 24 Stunden und das Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) für maximal 3 Stunden.
Sie berechtigt nicht zum Parken auf einem Parkplatz mit Rollstuhlfahrersymbol.