Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße bis zu 1,39 m erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die dazu berechtigt, bundesweit an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Parkerleichterung für kleinwüchsige Menschen
Parkerleichterung für kleinwüchsige Menschen
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Die Gültigkeit der Genehmigung beträgt 5 Jahre.