Für Personen, die körperliche und/oder geistige Teilhabebeeinträchtigungen aufweisen, kann in besonderen Fällen eine Assistenz für den Schulbesuch bis zur Sekundarstufe 2 beantragt werden.
Liegt ausschließlich eine seelische oder soziale (im Verhalten begründete) Teilhabebeeinträchtigung vor, ist der Antrag beim Jugendamt zu stellen. Auskunft zu den dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und, wenn Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten bestehen, erhalten Sie unter der Rufnummer +49 521 51-0.