Schulbegleitung nach dem SGB IX beantragen

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Für Personen, die körperliche und/oder geistige Teilhabebeeinträchtigungen aufweisen, kann in besonderen Fällen eine Assistenz für den Schulbesuch bis zur Sekundarstufe 2 beantragt werden.

Liegt ausschließlich eine seelische oder soziale (im Verhalten begründete) Teilhabebeeinträchtigung vor, ist der Antrag beim Jugendamt zu stellen.

  • (schriftlicher) Antrag der Eltern / Erziehungsberechtigten
  • Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 99 SGB IX („behindert oder von Behinderung bedroht“; wird anhand von medizinischen Berichten, Pflegegutachten, SPZ-Berichten usw. vom Gesundheitsamt geprüft)
  • Ressourcen der Schule (räumlich und personell) ausgeschöpft
  • Positive Stellungnahme der Schule
  • Vorliegen eines erheblich über das normale Maß der Betreuung hinausgehenden Bedarfs an individueller Unterstützung, um den Schulbesuch zu ermöglichen (Feststellung durch den Fachdienst Pflege)

Nachweise über das Vorliegen der Teilhabeeinschränkung z.B.:

  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Pflegegutachten
  • sonstige vorhandene aktuelle medizinische Berichte

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Die Kosten für die Schulbegleitung werden direkt mit der dienstleistenden Stelle abgerechnet.

In der Regel wird die Leistung für ein Jahr bis zum Ende des Schuljahres bewilligt, danach wird der Bedarf von Amtswegen überprüft.

Ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen sowie aller Stellungnahmen erfolgt die Bearbeitung kurzfristig. Eine genaue Angabe zur Dauer vom Antrag bis zur Entscheidung ist nicht möglich, da dies maßgeblich davon abhängt, in welchem zeitlichen Rahmen die Unterlagen eingereicht werden und die benötigten Stellungnahmen vorliegen.

Die Leistung kann wie folgt beantragt werden:

  • Online
  • formlos schriftlich
  • mit Vordruck nach telefonischer Anforderung
  • persönlich mit Termin oder zu den Sprechzeiten