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Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf
- Betreuungsverfügungen
- Vorsorgevollmachten
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Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf
Die Person, die die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erteilt, muss beim Termin anwesend sein.
Die Anwesenheit der vollmachtnehmenden Person ist nicht erforderlich.
10,00 € pro Beglaubigungsvermerk (Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung)
Die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Die Beglaubigung erfolgt direkt beim Termin in der Betreuungsbehörde.
persönlich mit Termin
Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf
Die Person, die die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erteilt, muss beim Termin anwesend sein.
Die Anwesenheit der vollmachtnehmenden Person ist nicht erforderlich.
persönlich mit Termin
Die Beglaubigung erfolgt direkt beim Termin in der Betreuungsbehörde.
Die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.
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