Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Betreuung und rechtliche Vorsorge - Beglaubigung von Unterschriften auf Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten

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Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf

  • Betreuungsverfügungen
  • Vorsorgevollmachten

Die Person, die die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erteilt, muss beim Termin anwesend sein.

Die Anwesenheit der vollmachtnehmenden Person ist nicht erforderlich.

  • noch nicht unterschriebene Vorsorgedokumente
  • gültiger Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis

10,00 € pro Beglaubigungsvermerk (Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung)   

Die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Die Beglaubigung erfolgt direkt beim Termin in der Betreuungsbehörde.

persönlich mit Termin