Rechtliche Betreuung und rechtliche Vorsorge - Beglaubigung von Unterschriften auf Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf

  • Betreuungsverfügungen
  • Vorsorgevollmachten

Die Person, die die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erteilt, muss beim Termin anwesend sein.

Die Anwesenheit der vollmachtnehmenden Person ist nicht erforderlich.

  • noch nicht unterschriebene Vorsorgedokumente
  • gültiger Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis

10,00 € pro Beglaubigungsvermerk (Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung)   

Die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Die Beglaubigung erfolgt direkt beim Termin in der Betreuungsbehörde.

persönlich mit Termin