Wartungsarbeiten an der BundID

Am Mittwoch, den 21.05.2025, werden zwischen 8:00 bis 12:00 Uhr Wartungsarbeiten an der BundID durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht sie nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Betreuung und rechtliche Vorsorge - Beglaubigung von Unterschriften auf Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf

  • Betreuungsverfügungen
  • Vorsorgevollmachten

Die Person, die die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erteilt, muss beim Termin anwesend sein.

Die Anwesenheit der vollmachtnehmenden Person ist nicht erforderlich.

  • noch nicht unterschriebene Vorsorgedokumente
  • gültiger Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis

10,00 € pro Beglaubigungsvermerk (Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung)   

Die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Die Beglaubigung erfolgt direkt beim Termin in der Betreuungsbehörde.

persönlich mit Termin