Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Mittwoch, den 14.01.2026, werden Updates am Serviceportal durchgeführt. In der Zeit zwischen 18:15 Uhr bis ca. 23:00 Uhr steht das Serviceportal nicht zur Verfügung. Danke für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Rechtliche Betreuung und rechtliche Vorsorge - Beglaubigung von Unterschriften auf Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten

Rechtliche Betreuung und rechtliche Vorsorge - Beglaubigung von Unterschriften auf Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten

Die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf

  • Betreuungsverfügungen
  • Vorsorgevollmachten

Die Person, die die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erteilt, muss beim Termin anwesend sein.

Die Anwesenheit der vollmachtnehmenden Person ist nicht erforderlich.

  • noch nicht unterschriebene Vorsorgedokumente
  • gültiger Personalausweis oder Pass bzw. EU-Ausweis

Die Wirkung der öffentlichen Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers.

Die Beglaubigung erfolgt direkt beim Termin in der Betreuungsbehörde.

persönlich mit Termin