Altlastenkataster - Auskunft beantragen

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In der Stadt Bielefeld sind einige Grundstücke aufgrund ihrer industriellen Vornutzung sowie dem sorglosen und unsachgemäßen Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen belastet. Diese Bodenverunreinigungen durch Schadstoffe können eine gefahrlose Nutzung als Wohn-, Freizeit- oder Gewerbefläche oder zur landwirtschaftlichen Nutzung einschränken, da die Stoffe für die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser) eine Gefährdung darstellen können. Solche durch Menschen verursachten Verunreinigungen werden als Altlasten bezeichnet.

Im Altlastenkataster der Stadt Bielefeld werden Informationen zu allen altlastenverdächtigen Flächen, Altstandorte, Altablagerungen sowie schädliche Bodenveränderungen erfasst. Dabei handelt es sich um ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist sowie um Flächen, die aus stillgelegten Abfallbeseitigungsanlagen (z. B. eine ehemalige Deponie) hervorgegangen sind oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

Auskunft über Altlasten gibt es beim Umweltamt. Dort wird das Altlastenkataster geführt.

  • Ausführliche Informationen zu Altlasten werden an die Eigentümerin bzw. den Eigentümer oder eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten herausgegeben
  • Grundsätzlich kann auch jede/r Andere eine Anfrage zum Vorliegen einer Altlast stellen. Dann wird allerdings nur die Auskunft erteilt, ob eine Altlast vorliegt oder nicht.

  • Genaue Adresse des Grundstücks oder Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Nachweis zum Eigentum (Grundbuchauszug)
  • Bei Nichteigentum Vollmacht des Grundstückseigentümers

  • Eine einfache Auskunft, ob eine Altlast vorliegt oder nicht, ist kostenfrei.
  • Bei Erteilung ausführlicher Auskünfte, z. B. aus einem vorliegenden Bodengutachten, ist die Auskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt 70,00 € pro Stunde.

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

 

Die Auskunft wird in der Regel innerhalb einer Woche erteilt.

Die Auskunft kann :

  • online, 
  • per E-Mail,
  • telefonisch beim Umweltamt beantragt werden.