#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass. Die Passnummer wird im elektronischen Aufenthaltstitel eingetragen.
Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, müssen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Die bereits erteilte Niederlassungserlaubnis wird dann auf eine neue „Plastikkarte“ übertragen (= Übertrag).
Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.
Ob bei einer Namensänderung ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich ist, ist eine Einzelfallentscheidung, Auskunft dazu gibt die Kommunale Ausländerbehörde.