Niederlassungserlaubnis - Elektronischen Aufenthaltstitel in einen neuen Pass übertragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Als Nachweis erhalten Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel mit der gleichen Gültigkeit wie Ihr Reisepass. Die Passnummer wird im elektronischen Aufenthaltstitel eingetragen.

Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, müssen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen. Die bereits erteilte Niederlassungserlaubnis wird dann auf eine neue „Plastikkarte“ übertragen (= Übertrag).

Es erfolgt keine erneute Überprüfung der Voraussetzungen.

Ob bei einer Namensänderung ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel erforderlich ist, ist eine Einzelfallentscheidung, Auskunft dazu gibt die Kommunale Ausländerbehörde.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 33,50 € bei Minderjährigen
  • 67,00 € bei Volljährigen
  • Bei Sozialleistungsbezug ist gegebenenfalls eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Leistungsbescheid (SGB II, AsylbLG) vor

Für türkische Staatsangehörige und Ehegattinnen bzw. Ehegatten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern können im Einzelfall geringere Gebühren anfallen.

Eine Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

  • persönliche Vorsprache mit Termin
  • bei Personen unter 18 Jahren muss eine Sorgeberechtigte oder ein Sorgeberechtigter mitkommen
  • der Antrag muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben sein