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Wenn ein Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungserlaubnis von der Stadt Bielefeld benötigt.
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Wichtig: Waren Sie bereits über das Servicekonto.NRW am Bielefelder Serviceportal angemeldet, nutzen Sie bitte beim Erstellen des BundID-Kontos dieselbe E-Mail-Adresse. Nur so werden Ihre Informationen automatisch übernommen und stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
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Wenn ein Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungserlaubnis von der Stadt Bielefeld benötigt.
Die Antragstellung muss vor der geplanten Aufstellung des Gerüstes durch das Gerüstbaufachunternehmen erfolgen.
Die Sondernutzungsgebühr ist flächenabhängig und richtet sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € (bzw. 25 €, falls eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.
Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vor dem vorgesehenen Nutzungsbeginn - mindestens aber 1 Woche vorher - zu stellen.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Wenn ein Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungserlaubnis von der Stadt Bielefeld benötigt.
Die Antragstellung muss vor der geplanten Aufstellung des Gerüstes durch das Gerüstbaufachunternehmen erfolgen.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vor dem vorgesehenen Nutzungsbeginn - mindestens aber 1 Woche vorher - zu stellen.
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