Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Mittwoch, den 06.05.2026, finden zwischen 18:15 und 23:00 Uhr Wartungsarbeiten am Serviceportal statt. In diesem Zeitraum kann es zu kurzzeitigen Unterbrechungen kommen. Danke für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Sondernutzung - Außengastronomie auf öffentlicher Fläche beantragen

Sondernutzung - Außengastronomie auf öffentlicher Fläche beantragen

Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche für die Außengastronomie genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.

Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.

Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12,00 € bzw. 20,00 € (wenn eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.

Gemeinnützige Vereine und Parteien sind von der Sondernutzungsgebühr befreit und zahlen nur 12,00 € Verwaltungsgebühr.

Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.

Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.

Ca. 2 Wochen.

Die Beantragung der Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche erfolgt online.