Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Sondernutzung für das Ausstellen von Warenauslagen auf öffentlicher Verkehrsfläche beantragen

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Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche für das Ausstellen von Warenauslagen genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.

Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.

Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12,00 € bzw. 20,00 € (wenn eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.

Gemeinnützige Vereine und Parteien sind von der Sondernutzungsgebühr befreit und zahlen nur 12,00 € Verwaltungsgebühr.

Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.

Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.

Ca. 1 Woche

Die Beantragung einer Sondernutzung allgemein auf öffentlicher Verkehrsfläche erfolgt online.