Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche für das Ausstellen von Warenauslagen genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.
Sondernutzung - Warenauslage auf öffentlicher Fläche beantragen
Sondernutzung - Warenauslage auf öffentlicher Fläche beantragen
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.
Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12,00 € bzw. 20,00 € (wenn eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.
Gemeinnützige Vereine und Parteien sind von der Sondernutzungsgebühr befreit und zahlen nur 12,00 € Verwaltungsgebühr.
Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.
Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.
Ca. 1 Woche
Die Beantragung einer Sondernutzung allgemein auf öffentlicher Verkehrsfläche erfolgt online.