Wartungsarbeiten am Serviceportal Formularserver

Am Samstag, 23.11.2024, werden zwischen 13:00 Uhr und 20 Uhr Wartungsarbeiten am Serviceportal durchgeführt. Am Sonntag, 24.11.2024 erfolgen zwischen 7 Uhr und 14 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver. In diesen Zeitspannen kann es zu Unterbrechungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Sondernutzung für das Ausstellen von Warenauslagen auf öffentlicher Verkehrsfläche beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche für das Ausstellen von Warenauslagen genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.

Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.

Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12,00 € bzw. 20,00 € (wenn eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.

Gemeinnützige Vereine und Parteien sind von der Sondernutzungsgebühr befreit und zahlen nur 12,00 € Verwaltungsgebühr.

Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.

Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.

Ca. 1 Woche

Die Beantragung einer Sondernutzung allgemein auf öffentlicher Verkehrsfläche erfolgt online.