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Wenn ein Dachaufsteller (Kundenstopper) auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.
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Wenn ein Dachaufsteller (Kundenstopper) auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.
Zusätzlich wird für die Dienstleistung eine Verwaltungsgebühr von 12,00 € bzw. 20,00 € (wenn eine Ortsbesichtigung erforderlich ist) erhoben.
Gemeinnützige Vereine und Parteien sind von der Sondernutzungsgebühr befreit und zahlen nur 12,00 € Verwaltungsgebühr.
Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.
Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.
Ca. 1 Woche.
Die Beantragung der Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche erfolgt online.
Wenn ein Dachaufsteller (Kundenstopper) auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bielefeld benötigt.
Die Beantragung der Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche erfolgt online.
Ca. 1 Woche.
Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenem Nutzungsbeginn zu stellen.
Die Gültigkeit erstreckt sich über den beantragten bzw. bewilligten Zeitraum.
https://service.bielefeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7531669/showSuche ...