#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wird Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson betreut, wird geprüft, ob Sie hierfür einen Elternbeitrag zahlen müssen.
Melden Sie sich mit Ihrer BundID an und nutzen Sie sämtliche Vorteile der Online-Dienste der Stadt Bielefeld. Hierzu gehören
Wichtig: Waren Sie bereits über das Servicekonto.NRW am Bielefelder Serviceportal angemeldet, nutzen Sie bitte beim Erstellen des BundID-Kontos dieselbe E-Mail-Adresse. Nur so werden Ihre Informationen automatisch übernommen und stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
Ohne Anmeldung erhalten Sie per E-Mail lediglich eine standardisierte Eingangsbestätigung.
Für diesen Online-Dienst ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Sie haben dadurch folgende Vorteile
Wichtig: Waren Sie bereits über das Servicekonto.NRW am Bielefelder Serviceportal angemeldet, nutzen Sie bitte beim Erstellen des BundID-Kontos dieselbe E-Mail-Adresse. Nur so werden Ihre Informationen automatisch übernommen und stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Suche ...
Wird Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson betreut, wird geprüft, ob Sie hierfür einen Elternbeitrag zahlen müssen.
Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Veränderungen in ihren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen.
Im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, die Einkommensunterlagen (z. B. letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gehaltsabrechnungen, Sozialleistungsbescheide, Nachweise über gegebenenfalls erhaltene Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeldbescheide usw.) hochzuladen.
Die Beitragspflichtigen haben rund 4 Wochen Zeit, Auskunft über ihr Einkommen zu geben. Die genaue Frist ist dem Anschreiben an die Eltern zu entnehmen.
Wird Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson betreut, wird geprüft, ob Sie hierfür einen Elternbeitrag zahlen müssen.
Im Online-Verfahren haben Sie die Möglichkeit, die Einkommensunterlagen (z. B. letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gehaltsabrechnungen, Sozialleistungsbescheide, Nachweise über gegebenenfalls erhaltene Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeldbescheide usw.) hochzuladen.
Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Veränderungen in ihren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen.
Die Beitragspflichtigen haben rund 4 Wochen Zeit, Auskunft über ihr Einkommen zu geben. Die genaue Frist ist dem Anschreiben an die Eltern zu entnehmen.
Suche ...