Betreuung - Kindertagespflegeperson werden

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Eine Kindertagespflegeperson betreut, je nach Pflegeerlaubnis, bis zu 5 Kinder aus fremden Familien.
Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, sie kann aber auch in externen Räumlichkeiten erfolgen.

Die Kindertageseltern üben ihrer Tätigkeit im Rahmen einer Selbständigkeit aus.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Ordner Kindertagespflege.

Geeignet sind Personen, die

  • sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und 
  • über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis, die vom Jugendamt ausgestellt wird.

  • Die Unterlagen für den Erhalt der Pflegeerlaubnis entnehmen Sie bitte dem Info-Ordner Kindertagespflege.
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Hygienebelehrung beim Gesundheitsamt

Die Ausstellung der Pflegeerlaubnis ist kostenfrei.
Es fallen allerdings Kosten für die Qualifizierung etc. an.