Beschreibung
Eine Kindertagespflegeperson betreut, je nach Pflegeerlaubnis, bis zu 5 Kinder aus fremden Familien.
Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, sie kann aber auch in externen Räumlichkeiten erfolgen.
Die Kindertageseltern üben ihrer Tätigkeit im Rahmen einer Selbständigkeit aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Ordner Kindertagespflege.