Betreuung - Kindertagespflegeperson werden

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Eine Kindertagespflegeperson betreut, je nach Pflegeerlaubnis, bis zu 5 Kinder aus fremden Familien. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, sie kann aber auch in externen Räumlichkeiten erfolgen. Die Kindertageseltern üben ihrer Tätigkeit im Rahmen einer Selbständigkeit aus.

Um Kindertagespflegeperson werden zu können, muss man seine Eignung für diese Tätigkeit darlegen. Geeignet sind Personen, die

  • sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Sorge-/Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
  • über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Kindertagespflegepersonen benötigen darüber hinaus eine Pflegeerlaubnis, die vom Jugendamt ausgestellt wird.

  • Aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Motivationsschreiben
  • Sofern vorhanden: Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildung/Studienabschlüsse sowie bisherige Tätigkeiten
  • Nachweis einer fachlichen Qualifikation nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
  • Antrag auf Pflegeerlaubnis
  • Pädagogisches Konzept
  • Erste-Hilfe-Kurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen / am Kind / für Erzieher/innen (9 Unterrichtseinheiten/ eine Auffrischung muss alle 2 Jahre nachgewiesen werden und kann als jährliche Fortbildung anerkannt werden.)
  • Grundriss der Betreuungsräume inkl. m²- Angaben (Gefordert sind ca. 6 m² Grundfläche pro Kind)
  • Ärztliche Gesundheitsbescheinigung (Vordruck vom Jugendamt, die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein)
  • Erstbelehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Belehrung gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (Gilt für alle Personen, die nach 1970 geboren sind)
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
    • Für die Kindertagespflegeperson
    • Für alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder und sonstigen Personen im Alter ab 18 Jahre, wenn die Kindertagespflege im eigenen Haushalt durchgeführt wird
    • Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein
    • Der Antrag kann in jeder Bürgerberatung gestellt werden; das Jugendamt stellt einen Antragsvordruck zur Verfügung
    • Das erweiterte Führungszeugnis wird dem Jugendamt direkt von der ausstellenden Behörde zugesandt
  • Nachweise und Berichte der Praktika in Kindertagespflege und Kindertagesstätte
  • Nutzungsänderung für externe Räume durch das Bauamt, wenn Sie Räume ausschließlich zur Kinderbetreuung anmieten, kaufen oder zur Verfügung gestellt bekommen
  • Meldung als Lebensmittelunternehmen (Diese ist nicht notwendig, wenn die Betreuung im eigenen Haushalt angeboten wird; weitere Informationen erhalten Sie von der Fachberatung und beim Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bielefeld)
  • Hausbesuch und abschließende Abnahme der Betreuungsräume vor Betreuungsbeginn durch die Fachberatung
  • Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages (Kinderschutzvereinbarung). Die Vereinbarung erhalten Sie zur Unterzeichnung von der Fachberatung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Ordner Kindertagespflege.

Die Ausstellung der Pflegeerlaubnis ist kostenfrei. Für die vorangegangene Qualifizierung fallen jedoch Kosten an.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist im Regelfall auf fünf Jahre befristet. In Ausnahmefällen wird eine Erlaubnis für einen kürzeren Zeitraum erteilt. Wird eine Verlängerung angestrebt, ist drei Monate vor Ablauf der bestehenden Erlaubnis durch die Kindertagespflegeperson ein erneuter Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zu stellen.

Die Bearbeitungszeit hängt stets von der individuellen Situation der Kindertagespflegeperson (Qualifizierung abgeschlossen, Räumlichkeiten etc.) ab.

Interessierte Personen sollten sich frühzeitig von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten lassen. Nach erfolgreichem Erstkontakt ist ein schriftlicher Antrag zu stellen und zusammen mit den benötigten Unterlagen einzureichen.