Beschreibung
Ratten müssen nicht dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Es gibt keine generelle Meldepflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter Maßnahmen gegen und bei Rattenbefall
Melden Sie sich mit dem Servicekonto.NRW an und nutzen Sie sämtliche Vorteile der Online-Dienste der Stadt Bielefeld. Hierzu gehören
Oder Sie verzichten auf die Vorteile einer Anmeldung. Wichtig: Sie erhalten in dem Fall lediglich eine einzelne standardisierte Eingangsbestätigung für Ihr Anliegen.
Für diesen Online-Dienst ist eine Anmeldung am Servicekonto.NRW erforderlich. Sie haben dadurch folgende Vorteile
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Ratten müssen nicht dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Es gibt keine generelle Meldepflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter Maßnahmen gegen und bei Rattenbefall
Kostenlos, wenn es um öffentliche Flächen geht.
Bei privaten Flächen fallen die Kosten für den Kammerjäger an, die der Besitzer selbst zu tragen hat.
Bei Rattenbefall auf städtischem Gelände, z. B.:
bitte per E-Mail an kanalbetriebshof@bielefeld.de schicken mit folgenden Angaben
Rattenbefall auf privaten Flächen:
Ratten müssen nicht dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Es gibt keine generelle Meldepflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter Maßnahmen gegen und bei Rattenbefall
Kostenlos, wenn es um öffentliche Flächen geht.
Bei privaten Flächen fallen die Kosten für den Kammerjäger an, die der Besitzer selbst zu tragen hat.
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