Ratten

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Ratten müssen nicht dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Es gibt keine generelle Meldepflicht.

Weitere Informationen finden Sie unter Maßnahmen gegen und bei Rattenbefall

 

Kostenlos, wenn es um öffentliche Flächen geht.
Bei privaten Flächen fallen die Kosten für den Kammerjäger an, die der Besitzer selbst zu tragen hat.

Bei Rattenbefall auf städtischem Gelände, z. B.:

  •  in Grünanlagen
  •  an Sportplätzen
  •  an öffentliche Gewässern
  •  an Kanälen

bitte per E-Mail an kanalbetriebshof@bielefeld.de schicken mit folgenden Angaben

  • Name und Anschrift
  • Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
  • genaue Lagebeschreibung (z. B. Straße und Hausnummer)

 

Rattenbefall auf privaten Flächen:

  • In Restaurants, Kneipen und Gaststätten
    • bitte per E-Mail an veterinaer.lebensmittelueberwachung@bielefeld.de schicken
       
  • Für sonstige private Grundstücke ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig

    Bei dauerhaften Müllablagerungen auf Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümer/innen beseitigungspflichtig. Eine Zwischenlagerung bis zur Abholung ist zulässig. Kommen die Grundstückseigentümer/innen dieser Verpflichtung nicht nach, können das Ordnungsamt bzw. die Bezirksämter tätig werden, indem sie die Grundstückseigentümer/innen zur Beseitigung auffordern.