Bei Rattenbefall auf städtischem Gelände, z. B.:
- in Grünanlagen
- an Sportplätzen
- an öffentliche Gewässern
- an Kanälen
bitte per E-Mail an kanalbetriebshof@bielefeld.de schicken mit folgenden Angaben
- Name und Anschrift
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
- genaue Lagebeschreibung (z. B. Straße und Hausnummer)
Rattenbefall auf privaten Flächen:
- In Restaurants, Kneipen und Gaststätten
- bitte per E-Mail an veterinaer.lebensmittelueberwachung@bielefeld.de schicken
- Für sonstige private Grundstücke ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig
Bei dauerhaften Müllablagerungen auf Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümer/innen beseitigungspflichtig. Eine Zwischenlagerung bis zur Abholung ist zulässig. Kommen die Grundstückseigentümer/innen dieser Verpflichtung nicht nach, können das Ordnungsamt bzw. die Bezirksämter tätig werden, indem sie die Grundstückseigentümer/innen zur Beseitigung auffordern.